Hallöchen,
Ich schilder Euch meine Situation und hab viele Fragen dazu, hoffe Ihr könnt mir Antworten geben.
Bin september ´09 erste mal Mama geworden (davor gearbeitet) und nach MuSchutz für 12 MOnate in Elternzeit gegangen (04.12.2009 - 03.12.2010). Habe daraufhin bis September 2010 Elterngeld bekommen und ab Dezember erst wieder Gehalt, da ich ab 04.12.2010 wieder arbeiten bin (Oktober und November kein Geld bezogen, nur Kindergeld bekommen).
Ich werde Mitte April wieder Mama und werde dann auch wieder für ein Jahr in Elternzeit gehen.
Welche 12 Monate Gehalt(oder Elterngeldmonate) muss ICH zur Berechnung fürs neue Elterngeld angeben????
Mein Mann möchte ab der Geburt auch zwei Partnermonate nehmen (also Mitte April ist ET).
Auch bei Ihm werden ja die letzten 12 Monate berücksichtigt, aber welcher Monat ist der zwölfte (April oder März 2011), der zur Berechnung rangezogen wird?
Hoffe Ihr versteht meine Fragen und könnt mich aufklären.
Danke im Voraus.
LG
Elterngeld 2. Kind /Vatermonate / Geldfrage
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Beitrag von kisa1983 - 14.01.11 - 12:01 Uhr
Beitrag von susannea - 14.01.11 - 12:39 Uhr
Bei dienem Mann ist März der letzte, denn es zählen immer nur volle Kalendermoante.
BEi dir ist das anders durch den Mutterschutz (wenn du nicht Beamtin bist), dann sollten es je nachdem, was bei dir MItte ist. März 2010 bis Februar 2011 sein. Allerdings dürfen März bis September nicht berücksichtigt werden. Also zählen 7 Monate von vor dem letzten Mutterschutz mit!
Beitrag von kisa1983 - 14.01.11 - 13:27 Uhr
Ok, beim Mann verstanden.
Sorry, aber bei mir ist noch nicht ganz klar. 
Bin keine Beamtin.
"BEi dir ist das anders durch den Mutterschutz (wenn du nicht Beamtin bist), dann sollten es je nachdem, was bei dir MItte ist."
- ergibt für mich keinen Sinn. was meinst Du?
Diese Monate zur Berechnung abgeben?
7 volle Monate vor erstem MuSchutz 2009
+ Oktober und November 2010 wären auch drinnen, da nichts verdient, nicht angeben
+ Dezember 2010, Januar und Februar 2011 abgeben
Verstehe ich das richtig?
Und März wird ja dann schon MuSchutz gezahlt (ab 05.03.2011), daher auch nicht zur Berechnung, richtig?
Wie ist es den, wenn Kind früher kommt, sagen wir mal 2 Wochen, MuSchutz würde sich nachträglich ja verschieben auf ende Februar. Oder verschieben die nachträglich dahingehend nix?
Müsste ich dann doch Februar 2011 als letzten Gehalt abgeben? verstehst Du worauf ich hinaus will?
Sorry für die vielen Fragen, aber Du scheinst Experte zu sein, deshalb frag ich.
Beitrag von susannea - 14.01.11 - 13:31 Uhr
Was ergibt keienn Sinn, ich weiß doch nciht, was bei dir MItte des MOnats ist ;)
Und ja, der März zählt nicht, Mutterschutz verschiebt sich nicht nachträglich!
Oktober und November zählen dann mit 0 Euro. Dezember bis Februar bleibt auf jeden Fall.
Wenn noch was unklar ist, einfach fragen.
Beitrag von kisa1983 - 14.01.11 - 14:48 Uhr
OK, dann hab ich jetzt alles verstanden. Dankeschön für die Geduld und Antworten, die doch schnell kamen.


Beitrag von lisasimpson - 14.01.11 - 13:58 Uhr
wenn ich dich richtig verstehe zählt bei dir
dezember, janaur, februar vom neuen gehalt- märz ist ja schon muschu)
okt. und nov mit 0 €
und 7 Monate vor dem muschu des e1. kindes.
wenn ds kind schon früher kommt- verlängert sich der MUSCHU nach hinten. - damit sich bei deiner berechnung was verändert müßte das kind bereits im Febraur kommen.
lisasimpson
