Mieterfrage - wer haftet???

Hallo!

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus...es gibt hier immer wieder irgendwelche Mängel, welche durch Baupfusch entstanden sind! Sie werden aber so gut es geht behoben!

Unter der Wohnanlage befindet sich die Tiefgarage mit einer Ein- und einer Ausfahrt. Das Tor von der Ausfahrt funktioniert nur sporadisch, meist bleibt es auf der hälfte stehen und geht nicht mehr runter - sprich: es kann echt JEDER rein!

Wenn was dort unten mit unserem Auto passiert...zahlt dann die Versicherung oder unsere Hausverwaltung???

Nächste Sache: die Tiefgarage wird 24 Stunden rund um die Uhr, 7 Tage die Woche voll beleuchtet...das somit ein Haufen Nebenkosten entstehen, ist ja wohl klar!

Kann man nicht darauf bestehen, das dort ein Bewegungsmelder eingebaut wird???

Die letzte, aber für uns zur Zeit die schlimmste Sache ist, das durch das Wetter und den Baupfusch von damals extrem viel Wasser in der Tiefgarage steht! Eine Firma kommt Montag bis Freitag um das Wasser abzusaugen, welches durch die Wände regelrecht herein sprudelt!!! Natürlich kommen die immer pünktlich 16-17 Uhr, wenn alle Feierabend haben und heim kommen! Ist eine reinste Frechheit, denn die parken die Ein- und Ausfahrt zu mit ihrem riesigen LKW! Meist ist eine Stunde später wieder so viel Wasser drin, das man einfach nicht richtig zum Auto kommt! So kann man den Parkplatz ja nun wirklich nicht nutzen! Oder? Heute morgen waren es geschätzte 8-10 cm Wasser-Schlamm!!! Die Hosen unserer Kinder waren natürlich total nass und an der Arbeit angekommen, zog ich meine Stiefel aus und schüttete das Wasser regelrecht aus dem Schuh raus!!!

Was haben wir jetzt für Rechte???

Ich würde am liebsten den Platz garnicht bezahlen...das sind monatlich 30 € plus Nebenkosten!!!

Was sollen wir tun???

Herzliche Grüße, kaki21

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Also Schäden durch eindringendes Grundwasser zahlt keiner. Weder der Vermieter, noch die Gebäudeversicherung und auch eure eigenen Versicherungen kommen dafür nicht auf. Grund ist, dass eindringendes Grundwasser durch das Mauerwerk nicht als Elementarschaden angesehen wird. Nur wenn quasi Regenwasser über die Einfahrt in die Garage laufen würde wäre das ein Elementarschaden. Ob man in so einem Fall trotzdem die Miete kürzen darf/kann, weil die Nutzung beeinträchtigt ist kann ich nicht sagen. Da würde ich einen Anwalt oder den Mieterschutzbund ansprechen.

2

Hallo,

wichtig ist zunächst, dass das was man bemängelt auch zur Vertraglichen Mietsache gehört.

Du schreibst, du zahlst für den durch eine Automatische Torschließanlage gesicherten Auto Stellplatz der Tiefgarage eine mtl. Miete von 30,00 € + Nebenkosten.

Das bedeutet, der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in diesem Vertraglich zugesicherten Zustand für den Mieter Gebrauchsfähig zu halten.

Ist diese Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt oder in einer anderen weise gefährdet liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter etwas für den Mangel kann oder nicht kann.

Du als Mieter kannst noch weniger für den Mangel. Der Vermieter verlangt aber von dir jeden Monat pünktlich den Vertraglich vereinbarten Mietzins und zwar so, als ob kein Mangel vorhanden wäre.

Der Gesetzgeber schreibt dir als Mieter vor, einen dir bekannten Mangel dem Vermieter sofort detailliert schriftlich mitzuteilen. In diesem setzt du dem Vermieter eine Frist zur Mangelbeseitigung. Du solltest im Schadensfall der Versicherung diesen Umstand nachweisen können.

Wichtig: Ohne Mängelanzeige keine Mietminderung !!

Gruß
Nobility

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Der Gesetzgeber schreibt NICHT vor, dass ein Mangel SCHRIFTLICH gemeldet werden muss.

Und eine Anzeige ist entbehrlich wenn der Vermieter den Mangel kennt.

Hiervon zu trennen sind Beweisfragen.

Gruß
parzifal

4

Du bist doch sonst nicht so daneben informiert. Wie wäre es denn, wenn du dich zuverlässiger informierst bevor du etwas falsches behauptest ?

Z.B.
" Der Gesetzgeber schreibt NICHT vor, dass ein Mangel SCHRIFTLICH gemeldet werden muss. "

Oh doch !!

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Mieter einen ihm bekannten Mangel dem Vermieter sofort mit zu teilen hat. Mag sein, dass die Form der Mangel Mitteilung nicht explizit vorgeschrieben ist, jedoch wäre aus Beweissicherungsgründen eine Schriftliche Mangel Mitteilung schon ratsamer.

" Und eine Anzeige ist entbehrlich wenn der Vermieter den Mangel kennt "

Auf keinen Fall! Und besonders nicht hier wie im beschriebenen Fall. Hier geht es um eine defekte Miet-Sicherheit ( nicht abschließbares ( defektes ) Tor zur Tiefgarage. Hier kann sich leicht ein Unbefugter einschleichen und den abgestellten Pkw des Mieters beschädigen. Wenn es darum geht ob die Versicherung in diesem Fall Schadenersatz leisten muss, ist die Frage der nachweisbaren Mangelanzeige des Mieters an den Vermieter von größter Bedeutung.

Der Gesetzgeber spricht ganz klar, der Mieter muss nachweisen können, dass dem Vermieter der Mangel bekannt war bzw. bekannt gemacht worden ist. Wie soll der Mieter das machen ? Per Zuruf ?, oder per SMS ?, oder per E-Mail ? oder per Telefon ? Derartige Beweise haben bei Gericht wenig bis keine Beweissicherheit. Also, SCHRIFTLICH !! Am besten per Kurierboten oder per GV. Das ist Beweissicherheit pur.

Aus diesem Grund habe ich dem Threadsteller zu Recht diese Empfehlung gegeben. Aber natürlich kann sich der Fragesteller zu seiner eigenen Sicherheit an einen Fachanwalt wenden.

Gruß
Nobility


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