Betreuungszuschuss oder lieber Gehaltserhöhung??

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von rosi_060 - 14.01.11 - 22:33 Uhr

habt ihr erfahrungen bzw.was würdet ihr raten...

gehaltserhöhung oder lieber betreuungszuschuss durch den arbeitgeber für noch nicht schulpflichtiges kind?!!!????


danke schonma für eure tipps

Beitrag von hedda.gabler - 14.01.11 - 23:06 Uhr

Hallo.

Betreuungszuschuß.
Durch eine Gehaltserhöhung steigt gegebenenfalls auch der zu zahlende Beitrag für den Kindergarten (hier sind die Stufen so eng gesteckt, dass Du mit 50,- schon in der nächsten Stufe bist).
Der Betreuungszuschuß ist abgabenfrei ... und der Kindergartenbeitrag wird aus dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen errechnet.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von kaktuszahn - 15.01.11 - 11:44 Uhr

hallo,

dann verstehe ich allerdings nicht warum bei uns einfach das bruttoeinkommen genommen wird zur berrechnung.

er bekommt gehalt, kitazuschuss und fahrtkostenzuschuss. das wird alles genommen- davon werden dann hapftlich etc und unser rentenzeug abgezogen und das is dann der betrag der genommen wird ....

auch auf nachfrage bei amt und kita hieß es das sei vollkommen richtig.
lg

Beitrag von october - 15.01.11 - 00:23 Uhr

Hallo,

Gehaltserhöhung wird bei einkommensabhängigen Sozial-/Versicherungsleistungen berücksichtigt (z.Bsp. Alg 1 / Elterngeld). Wenn du denkst, dass du in naher Zukunft darauf zurück greifen wirst, wäre Gehaltserhöhung sinnvoller.

Ich würd mich auch erkundigen, wie lange du den Betreuungszuschuss erhältst. Bis dein Kind in die Schule kommt? Und was kommt danach? Gehaltserhöhung oder nichts?

Wie ist bei euch die Gebührenordnung bei den Betreuungskosten? Fix oder einkommensabhängig?

LG Annika

Beitrag von susannea - 15.01.11 - 08:41 Uhr

DAs muss man sich selber genau überlegen.

Betreuungszuschuß ist Abgabenfrei, erhöht nicht die Steuern, wird nicht bei Beiträgen usw. angerechnet. Wird aber nur bis zum Schulbeginn gezahlt und fällt dann weg.

Gehaltserhöhung hat man auf Dauer, erhöht Lohnersatzleistungen, ist aber auch mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen versehen und erhöht z.B: Beiträge usw.

Beitrag von loonis - 15.01.11 - 09:41 Uhr




Ich würde d.Gehaltserhöhung wählen...auf Dauer gesehen wäre
das für mich d.bessere Alternative ....
Der Betreuungszuschuß fällt ja irgendwann weg...

LG Kerstin

Beitrag von manavgat - 15.01.11 - 14:06 Uhr

Nimm die Gehaltserhöhung! Die bleibt und die Kinderbetreuungskosten kannst Du von der Steuer absetzen. Gehalt wird auch bei Lohnersatzzahlungen (Arbeitslosengeld/Krankengeld) berücksichtigt, der Zuschuss nicht!

Hinzu kommt: sind die Kinder größer und brauchen keine Betreuung mehr, dann entfällt der Zuschuss...

Gruß

Manavgat

Beitrag von kati543 - 15.01.11 - 16:59 Uhr

Natürlich die Gehaltserhöhung, sofern du nicht vorhast, die Stelle zu wechseln, wenn dein Kind in die Schule kommt. Der Betreuungszuschuß fällt mit Beginn der Schule weg - und da ist das Finanzamt auch sehr pingelig und mag es garnicht, wenn der dann plötzlich eine Gehaltserhöhung in derselben Höhe kommt.