Angenommen ich werde während des EG Bezugs nochmal schwanger, EG wird bis 6.11 gezahlt, dann muss ich doch noch bis zur nächsten MuSchu arbeiten oder? bzw. wie würde dann die Sachlage aussehen, wegen der Zeit is es so, dass ich ab dem 7.11 wieder arbeiten gehen würde in TZ.
Schwanger während des Elterngeldbezugs...wie gehts weiter?
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Beitrag von mimiblue - 16.01.11 - 22:50 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 17.01.11 - 07:33 Uhr
Ja, wenn Deine Elternzeit vorbei ist, mußt Du natürlich wieder arbeiten.
War das jetzt die Frage?
Gruß,
W
Beitrag von zwillinge2005 - 17.01.11 - 09:06 Uhr
Hallo,
was genau ist die Frage? Wenn Deine Elternzeit nach einem Jahr endet musst Du dann natürlich wieder arbeiten gehen. Oder Du sprichst mit Deinem AG und verlängerst die Elternzeit - dann bekommst Du aber weniger Elterngeld.
LG, Andrea
Beitrag von littlequeen - 17.01.11 - 09:33 Uhr
Man bekommt doch nicht weniger Elterngeld wenn man die Elternzeit verlängert. Die Summe beliebt immer die gleiche außer man geht zusätzlich arbeiten.
Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Mann kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, bekommt aber nur 1 Jahr Elterngeld inkl Mutterschutzgeld, oder wenn es gesplittet ist dann entsprechend länger, bleibt aber die gleiche Endsumme.
Zu der Frage vom Anfang.
Wenn man in der Elternzeit schwanger wird dann muss man nach Beendigung der ersten Elternzeit bis zum Anfang des Mutterschutz arbeiten,selbst wenn es nur 1 Tag wäre, außer man hat ein Beschäftigungsverbot.
Das Elterngeld für das zweite Kind berechnet sich dann aus den 12 Monaten vor der Geburt, ausgenommen der Zeiten wo Elterngeld für das erste Kind bezogen wird (hier aber nur die Zeit bis zum ersten Geburtstag, also es zählt nicht die gesplittete Zeit sondern nur der reguläre Elterngeldbezugszeitraum)
Hoffe ich konnte helfen
gruß littlequeen
Beitrag von zwillinge2005 - 17.01.11 - 09:39 Uhr
Hallo,
Du hast mich leider nicht verstanden!
Meine Aussage bezog sich auf das Elterngeld des ZWEITEN Kindes.
Wie Du selber schreibst wird das Elterngeld nach den letzten 12 MOnaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet. Zeiten des Elterngedlbezuges bleiben unberücksichtigt. Zeiten von Elternzeit OHNE Elterngeldbezug - also zum Verständniss - falls die TE die Elternzeit verlängert und NICHT arbeitet" werden mit 0,- Euo berechnet und vermindern daurch das Elterngeld!
Was Du schreibst ist zwar richtig - leider aber völlig am Thema vorbei....
LG, Andrea
Beitrag von mimiblue - 17.01.11 - 19:22 Uhr
es sieht so aus, dass ich 2 Jahre beantragt habe und nach einem Jahr wieder arbeiten gehen möchte...muss ich dann die 2 Jahre bei dem AG bleiben oder kann ich den AG wechseln???
bzw. geht mir dadurch die Elternzeit verloren??
lg
Diana
Beitrag von zwillinge2005 - 17.01.11 - 19:58 Uhr
Hallo,
jetzt verwirrst Du mich noch weiter.
Möchtest Du nach einem Jahr bei Deinem AG wieder anfangen und hast das auch schon so besprochen (also Teilzeit in Elternzeit)? Wenn Dein AG das ablehnt kannst Du bei einem anderen Arbeitgeber auch während der Elternzeit Teilzeit arbeiten.
Wechselst Du komplett den Arbeitgeber hast Du keinen gestezlichen Anspruch mehr auf bereits genehmigte Elternzeit.
Ob Du dann das dritte Jahr auch ohne ZUstimung des neuen AG nehmen kannst weiss ich nicht sicher - da müsstest Du mal im Gesetz nachschauen. Aber warum willst Du den AG wechseln, wenn Du sogar ganz schnell wieder schwanger werden willst? Welchen Vorteil sol das haben?
LG, Andrea
LG, Andrea
