Lohnsteuerjahresausgleich- 1 Jahr nach Elterngeld!!!!

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Beitrag von anke-1983 - 17.01.11 - 09:12 Uhr

Hallo,
bin gerade etwas verwirrt.
Habe die Grunddaten in meinem Wiso- Programm eingegeben.
Verheiratet, Klasse 3/5, ein Kind, Teilzeitbeschäftigt.
Ich bin direkt nach dem Elterngeld (1 Jahr) wieder für 15 Stunden arbeiten gegangen, ca 900€ Brutto.
Wir mussten in dem Jahr 2009 schon soviel Steuern zurück zahlen, wegen dem Elterngeld.
Jetzt bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass wir ein bißchen wieder bekommen und das Programm sagt mir jetzt 1600€ nachzahlen.
Kann das denn oder mache ich was falsch?
Wie war das bei euch ein Jahr nach dem Elterngeld?
Vg

Beitrag von mini-sumsum - 17.01.11 - 09:20 Uhr

Hi,

da ihr ja zusammen veranlagt, muss die Nachzahlung nichts mit deinem Gehalt zu tun haben.

Es kann schon sein, dass ihr soviel zahlen müsst; das kann man von hier nicht beurteilen. Dafür müsste man wissen, was dein Mann verdient, wieviel Steuern er gezahlt hat, was ihr sonst so absetzen könnt, etc.

LG
mini-sumsum

Beitrag von jamey - 17.01.11 - 09:45 Uhr

nicht immer lohnt sich die aufteilung der steuerklassen so wie ihr es habt, das ist stark abhängig von den jeweiligen einkünften. hier kann die keiner was genaues sagen, weil keiner weiß wieviel dein mann verdient und was sonst noch so in die erklärung bei euch eingeht....

Beitrag von b.lenke - 17.01.11 - 09:50 Uhr

hallo,

hatte ach bei unterschiedlichen gehaeltern von 700€ immer 4/4 alles andere haette uns auch jedes jahr eine nachzahlung gebracht. so haben wir immer was wieder bekommen. halte 3/5 fuer keine gute wahl. also kann es schon sein das ihr wieder nachzahlen muesst.

lg

Beitrag von anke-1983 - 17.01.11 - 10:49 Uhr

Hi,
blöd von mir, konnte mir schon denken, dass man keine genaue Antwort bekommen kann, wenn man die genauen Einkünfte nicht sagt.
Ab wann würde sich die Steuerklasse 4/4 denn besser auswirken.
Mein Mann verdient ca 50000€ brutto, kann ich ja ruhig schreiben, mich kennt ja eh keiner hier:-p.

Beitrag von jamey - 17.01.11 - 11:30 Uhr

die regelung die ihr habt lohnt eigentlich nur ab einem verhältnis der einkommen von 1/3 : 2/3 und schlechter das wäre bei euch ja gegeben...daher hängt es hier wohl sehr davon ab, was sonst noch so mit reinfließt...warum lasst ihr euch da steuerlich nicht mal beraten?

Beitrag von susannea - 17.01.11 - 13:36 Uhr

Das kann gut hinkommen, bei 5 ist eingentlich kein oder so gut wie kein Einkommen vorgesehen. Ist bei uns ähnlich, dass wir dann auch weniger Steuern wiederbekommen.

HAst du denn auch Kinderbetreuungskosten schon drin? Die machen ja doch einiges aus weil sie oben auf die Werbungskosten draufkommen.

Beitrag von anke-1983 - 17.01.11 - 13:58 Uhr

Ich habe keine Kinderbetreuungskosten. Ich fahre meine Tochter 2x in der Woche nach Oma & Opa.
Die wohnen ca 15km von uns entfernt, kann man denn das absetzen?

Beitrag von susannea - 17.01.11 - 14:15 Uhr

Nein, wenn du sie zu OMa und Opa fährst nicht.

Es sei denn, die bekommen etwas dafür!