Hey ihr,
hab mal eine Frage für jemand Anderen
Er-> selbstständig
Sie -> Beamtin
Sie hat zur Zeit 4 Kind-Krank-Tage im Jahr. Ist das richtig?
Normalerweise kann der Vater doch der Mutter die Kind-Krank-Tage überschreiben, hätte sie dann 14? Warum stehen Beamten nur 4 Kind-Krank-Tage zu? Kann man einer Beamtin die Kind-Krank-Tage überhaupt überschreiben?
Freu mich auf eure Antworten. Hab dazu keine Quelle im Netz gefunden.
LG Nina
Fragen zu Kind-Krank-Tagen
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Beitrag von nina1984 - 18.01.11 - 09:31 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 18.01.11 - 09:50 Uhr
Nein, das geht nicht.
Beamte werden 4 Tage bezahlt freigestellt, während sonst unbezahlter Urlaub gewährt wird und die Kasse Verdienstausfall zum Großteil ersetzt.
Als Selbständiger hat er sicher ohnehin keinen Anspruch auf diese Lohnfortzahlung.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 18.01.11 - 12:21 Uhr
Beamte werden 4 Tage bezahlt freigestellt, während sonst unbezahlter Urlaub gewährt wird und die Kasse Verdienstausfall zum Großteil ersetzt.
Genau da liegt das Problem. Viele Beamten sind selbstständig versichert und somit gibts keinen Lohnersatz von der KK!
Beitrag von windsbraut69 - 18.01.11 - 14:06 Uhr
Ja, das meine ich ja. War vielleicht bisschen undeutlich ausgedrückt.
Beitrag von susannea - 18.01.11 - 14:34 Uhr
Denn die 10 freien Tage haben sie auch zu bekommen, allerdigns dann unbezahlt die restlichen 6!
Beitrag von jamey - 18.01.11 - 09:51 Uhr
bekommen beamtinnen viell. eine fortzahlung der bezüge wenn das kind krank ist - so 6 tage evtl? und müssen quasi so nur 4 tage bei der KK einreichen?? keine ahnung, aber mach dich doch da mal kundig, da gibts doch anlaufstellen für beamte, evtl mal direkt bei der bezügestelle anfragen.
Beitrag von windsbraut69 - 18.01.11 - 09:57 Uhr
Nee, m. W. 4 Tage bezahlte Freistellung und bei Privatversicherten gibt es darüber hinaus nichts von der KV.
LG
Beitrag von jsteinba - 18.01.11 - 09:51 Uhr
Wenn er selbstständig ist, ist er doch vermutlich sowieso privat versichert und hat gar keine Kinderkrankentag.
Die 4 Tage bei Beamten erkläre ich mir auch darüber. In der Regel sind Beamte nicht gesetzlich versichert und hätte demnach gar keine Kinderkrankentage. Da springt dann aber der Arbeitgeber ein und genehmigt doch noch 4 Tage.
Viele Grüße
Julia
Beitrag von vwpassat - 18.01.11 - 11:54 Uhr
Er-> selbstständig = KEINE Kind-Krank-Tage (außer gesetzl. versichert mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab 1. Tag - ist aber unwahrscheinlich)
Sie -> Beamtin = 4 bezahlte KK-Tage
Beitrag von kati543 - 18.01.11 - 13:15 Uhr
Also ehrlich gesagt, sind deine Angaben zu dürftig, um wirklich was dazu zu sagen. Ganz nebenbei kommt es nämlich auch noch darauf an, wie das Kind versichert ist. Ist die Beamtin neben der Beihilfe privat versichert und ihr Kind ist über sie versichert, dann gibt es keine Kind-krank-Tage im Sinne des SGB5. Die Bedingung für Kind-krank-Tage lautet, das Kind und derjenige, der zu Hause bleibt MÜSSEN in der GKV versichert sein. Selbst wenn der Vater nun in der GKV wäre, bekäme er keine Kind-krank-Tage, da das Kind nicht GKV-versichert ist.
Beitrag von tigerbaby1976 - 18.01.11 - 15:10 Uhr
Hallo,
dann guck doch mal in die Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub
für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998. Ich hoffe, die gilt noch. Wenn Du nicht mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann bekommst Du unter Fortzahlung der Bezüge auch 10 Tage. Nr.5 III.
LG
Beitrag von jungsmama2010 - 18.01.11 - 21:58 Uhr
richtig, alles andere hier is quatsch 
wir haben die gleiche konstellation und ich habe 10 tage !!
trotz pkv und beihilfe
wie können denn die anderen hier so ne quatsch schreiben ohne nachzusehen
orientier dich an der beitragsbemessungsgenze
