Hallo,
also ich bin eigentlich Hausfrau, sprich ich bin bei keinem Amt gemeldet.
Nun suche ich aber nach einer Arbeitsstelle, aber finde nur unseriöse.
Darf ich mich ans Arbeitsamt wenden? Oder sind die gar nicht für mich zuständig, da ich ja keinerlei Hilfe vom Amt beziehe?
Danke
Ist das Arbeitsamt für mich zuständig???
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Beitrag von lilly_may1981 - 19.01.11 - 11:30 Uhr
Beitrag von kati543 - 19.01.11 - 11:34 Uhr
Wann ist denn deine Jüngste 3 geworden? Beide gehen doch jetzt sicher in den Kiga, oder? Was hast du denn unmittelbar vor dem Mutterschutz mit dem 1. Kind gemacht? Hast du da zufällig noch einen AV gehabt oder ALG1 bezogen? Dann hättest du sogar Anspruch auf ALG1 für 1 Jahr.
Aber zu deiner eigentlichen Frage. Man kann sich immerbeim Arbeitsamt melden, wenn man einen Job sucht. Man kann dort auch die Bewerbungspauschale bekommen. Auch wenn man eben keine Leistung erhält.
Beitrag von lilly1980 - 19.01.11 - 11:41 Uhr
Ja Du kannst dich an die Agentur für Arbeit wenden. Du kannst dich ja "Arbeitssuchend" melden. Übrigens kannst Du das auch online über die Jobbörse von der Agentur machen. Du meldest dich dort an, dann bekommst du per Post ein persönliches Passwort mit dem du dich einloggen kannst.
So war es bei uns.
Beitrag von marion2 - 20.01.11 - 10:55 Uhr
Hallo,
natürlich!
Du wärst dann arbeitsuchend ohne Leistungsbezug.
Gruß Marion
