Steuererklärung

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von steffimarc - 19.01.11 - 13:19 Uhr

Hallo,

habe mal eine Frage zum Thema Steuererklärung.
Wir haben letztes Jahr im Mai geheiratet und weiß jetzt nicht wie ich die Bögen ausfüllen soll, jeder ein oder macht man das schon zusammen?
Muss dazu sagen mein Mann bekommt das Guthaben nicht ausgezahlt das wird gleich gepfändet..
ich möchte wenn ich was wieder kriege wovon ich bei meiner Sch.... Steuerklasse ausgehe das gerne ausgezahlt bekommen...

Vielleicht weiß ja einer was ich jetzt tun muss...


Vielen Dank

Beitrag von kati543 - 19.01.11 - 14:43 Uhr

Warum willst du dich hier auf Halbwissen verlassen? Frage doch einfach einmal einen Steuerberater und laß die Steuererklärung machen. Wenigstens beim ersten Mal ist das ganz hilfreich.

Beitrag von steffimarc - 19.01.11 - 14:47 Uhr

Weißt du was das kostet??

Beitrag von leonie133 - 19.01.11 - 14:59 Uhr

Wende dich erst mal an den Lohnsteuerhilfeverein. Bin nicht sicher ob man Mitglied werden muss (10 € im Jahr) aber bei denen richtet sich die Gebühr nach dem Einkommen.

Im Übrigen ist ein Steuerberater oft im Endeffekt billiger, als das, was man durch eine unvollständige o. fehlerhafte Steuererklärung einbüßt.

Ist man verheiratet, wird man i. d. R. zusammen veranlagt, und gibt eine gemeinsame Erklärung ab, man kann aber m. W. auch eine getrennte Veranlagung beantragen. Wie das aussieht mit der Pfändung, kann ich nicht sagen...

LG Leo

Beitrag von kruemlschen - 19.01.11 - 14:56 Uhr

Hallo,

kauf Dir ein gutes Steuerprogramm und rechne Dir die Möglichkeiten durch.

So wie Du Dir das vorstellst, könnt ihr ja eh nur getrennt veranlagen.

Gruß K.

Beitrag von sternschnuppe215 - 19.01.11 - 14:59 Uhr

na Ihr müsst getrennt veranlagen!!!

Beitrag von mausichen1988 - 19.01.11 - 15:26 Uhr

Im Jahr der Eheschließung habt ihr die Möglichkeit auf besondere Veranalagung zur Einkommensteuer, das heißt ihr gebt jeder einzeln ab und braucht nicht getrennte Veranlagung anzukreuzen, sondern besondere Veranlagung. Ihr werdet dann in diesem Jahr so behandelt, als hättet ihr nicht geheiratet, das geht aber nur im Jahr der Eheschließung, danach würde ich die getrennte Veranlagung wählen.

Rechtliche Grundlage besondere Veranlagung: § 26c Einkommensteuergesetz (EStG)

Beitrag von susannea - 19.01.11 - 22:55 Uhr

Es wird schon zusammen gemacht, es sei denn ihr macht getrennte Veranlagung!