Hallo,
habe mal eine Frage zum Thema Steuererklärung.
Wir haben letztes Jahr im Mai geheiratet und weiß jetzt nicht wie ich die Bögen ausfüllen soll, jeder ein oder macht man das schon zusammen?
Muss dazu sagen mein Mann bekommt das Guthaben nicht ausgezahlt das wird gleich gepfändet..
ich möchte wenn ich was wieder kriege wovon ich bei meiner Sch.... Steuerklasse ausgehe das gerne ausgezahlt bekommen...
Vielleicht weiß ja einer was ich jetzt tun muss...
Vielen Dank
Steuererklärung
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Beitrag von steffimarc - 19.01.11 - 13:19 Uhr
Beitrag von kati543 - 19.01.11 - 14:43 Uhr
Warum willst du dich hier auf Halbwissen verlassen? Frage doch einfach einmal einen Steuerberater und laß die Steuererklärung machen. Wenigstens beim ersten Mal ist das ganz hilfreich.
Beitrag von steffimarc - 19.01.11 - 14:47 Uhr
Weißt du was das kostet??
Beitrag von leonie133 - 19.01.11 - 14:59 Uhr
Wende dich erst mal an den Lohnsteuerhilfeverein. Bin nicht sicher ob man Mitglied werden muss (10 € im Jahr) aber bei denen richtet sich die Gebühr nach dem Einkommen.
Im Übrigen ist ein Steuerberater oft im Endeffekt billiger, als das, was man durch eine unvollständige o. fehlerhafte Steuererklärung einbüßt.
Ist man verheiratet, wird man i. d. R. zusammen veranlagt, und gibt eine gemeinsame Erklärung ab, man kann aber m. W. auch eine getrennte Veranlagung beantragen. Wie das aussieht mit der Pfändung, kann ich nicht sagen...
LG Leo
Beitrag von kruemlschen - 19.01.11 - 14:56 Uhr
Hallo,
kauf Dir ein gutes Steuerprogramm und rechne Dir die Möglichkeiten durch.
So wie Du Dir das vorstellst, könnt ihr ja eh nur getrennt veranlagen.
Gruß K.
Beitrag von sternschnuppe215 - 19.01.11 - 14:59 Uhr
na Ihr müsst getrennt veranlagen!!!
Beitrag von mausichen1988 - 19.01.11 - 15:26 Uhr
Im Jahr der Eheschließung habt ihr die Möglichkeit auf besondere Veranalagung zur Einkommensteuer, das heißt ihr gebt jeder einzeln ab und braucht nicht getrennte Veranlagung anzukreuzen, sondern besondere Veranlagung. Ihr werdet dann in diesem Jahr so behandelt, als hättet ihr nicht geheiratet, das geht aber nur im Jahr der Eheschließung, danach würde ich die getrennte Veranlagung wählen.
Rechtliche Grundlage besondere Veranlagung: § 26c Einkommensteuergesetz (EStG)
Beitrag von susannea - 19.01.11 - 22:55 Uhr
Es wird schon zusammen gemacht, es sei denn ihr macht getrennte Veranlagung!
