Kurze Frage Elterngeld auf 2 Jahre und dann gleich wieder Schwanger ..

Hi ... ich habe einfach mal so eine Frage,

bin zwar erst mit dem ersten Kind Schwanger ET 3.August, doch wie ist das wenn ich mein Elterngeld auf 2 Jahre ziehe sind ca. 340€ pro Monat und werde dann nach einem Jahr wieder Schwanger, so dass ich vom ersten kind noch für ein Jahr 340€ bekomme.

Das Elterngeld wird ja beim erten kind am Verdienst der letzten 12 Monaten gerechnet - 65%

Wie ist das dann beim 2. wenn man nicht gearbeitet hat bekommt mann dann "nur" Kindergeld und noch die 340€ vom ersten Kind für 12 Monate oder wird dann wieder etwas berechnet ?

Vielen Dank Mädels
LG Tina 12+0 endlich geschafft #winke

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warum willste das strecken? dem staat zinsen schenken???? würd ich auf keinen fall machen. spar das doch lieber selbst an....

aber... egal wie du es machst, das zweite jahr zählt nicht mehr. ich weiss es nicht genau wieviel geld du dann bekommst, aber ich denke den mindestsatz von 300 Euro im Monat, für 12 Monate, vorausgesetzt dass du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.

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Ich hatte es zwischen Nr. 1 und Nr.2 so ähnlich wie, nur hatte ich nicht auf zwei Jahre strecken lassen, sondern war nach 13 Monaten 2fach Mama. Ich bekam das gleiche Elterngeld wie bei Nr. 1, also wurden die 12 Monate vor der Geburt vom ersten Kind als Berechnungsgrundlage genommen, weil Elterngeld nicht als Einkommen zählt.

Jetzt bin ich mit Nr. 4 schwanger und Nr. 3 wird in wenigen Tagen ein Jahr als. Ich hab das Elterngeld diesmal auf zwei Jahre splitten lassen. Wenn also im Juli/August Nr. 4 kommt, dann bekomme ich noch ca. 6 Monate den Splittungsbetrag von Nr. 3 und den von Nr. 4 (lasse wieder splitten).

Ruf doch einfach bei der Elterngeldstelle an und frag nach.

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Ich überlege mir auch gerade schon, wie ich das machen werde.

Ich konnte rausfinden, dass wenn es so ist wie du beschreibst, wird das neue Elterngeld aus deinem Einkommen vor dem 1. Kind berechnet, also aus dem Zeitraum wo du keine Leistungen bekommen hast.

Also bei dir wieder um die 680 bzw. 340 bei 2 Jahren.

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Danke Euch
jetzt weiß ich wenigstens etwas mehr... Mit der Elterngeldstelle ist eine gute Idee, daran habe ich noch gar nicht gedacht.

Vielen Dank und Euch noch eine tolle Kugelzeit !

LG Tina

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Eigentlich ist die Idee gar nicht so übel. Natürlich ist es blöd, wenn man bedenkt, dass man dem Staat ja Zinsen schenkt. ABER: Wenn man es tatsächlich schafft noch während des Bezugs von Elterngeld das nächste Kind zu bekommen, wird das Elterngeld für das 2. Kind nach dem Einkommen von vor dem ersten Kind berechnet. Das erhöht also das Elterngeld für das 2. kind dann um einiges.

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Hallo,

wenn dein Mutterschutz fürs 2. Kind vorm oder am 1. Geburtstag deines 1. Kindes beginnt, dann bekommst du genau das gleiche Elterngeld wie jetzt auch. Jeder Monat, den der Mutterschutz nach dem 1. Geburtstag beginnt, zählt als Monat mit 0 Euro Einkommen und der Rest bis zu vollen 12 Monaten mit dem Einkommen vor der Geburt deines 1. Kindes.

Ich hoffe, es ist verständlich erklärt.

Liebe Grüße
Antje (heute ET)