Hallo, es geht um meinen Bruder.
Er hat sich von seiner Freundin getrennt, beide haben ein Kind zusammen (4 Monate), sie lebt von Alg 2, Elterngeld und Kindergeld für das Kind!
Er ist Azubi, bekommt Lehrlingsgeld, BAB und Kindergeld.
Sie haben zusammen eine Wohnung.
Nun die Frage: Kann er einfach ausziehen oder muss er die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder bezahlt die ARGE die Miete wenn Sie mit Kind weiterhin drin wohnt bis sie eine kleinere Wohnung haben?
Vielen dank.
lg denise
Dringende Frage: Trennung!!!!!
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Beitrag von tweety8288 - 19.01.11 - 21:11 Uhr
Beitrag von seikon - 19.01.11 - 21:35 Uhr
Stehen beide im Mietvertrag? Dann müssen auch beide den Vertrag kündigen. Wenn die Ex von deinem Bruder und der Vermieter aber einverstanden sind, dann kann dein Bruder aus dem Vertrag entlassen werden.
Ausziehen kann er natürlich sofort. Wenn er aber im Mietvertrag steht, dann muss er sich natürlich an seine vertraglichen Pflichten halten.
Die Arge wird vermutlich die Ex dann auffordern die Kosten für die Unterkunft zu senken/umzuziehen. Sie bekommt dann noch 6 Monate lang die tatsächliche Miete bezahlt. Hat also genug Zeit, sich was günstigeres zu suchen.
