In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine 40-std.-Woche habe. Dazu folgender Nachsatz:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Überstunden zu leisten und an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und auf grund betrieblicher Erfordernisse angeordnet wurde.
Was ist denn gesetzlich zulässig??? 
LG Merline
Was ist gesetzlich zulässig?
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Beitrag von merline - 20.01.11 - 09:36 Uhr
Beitrag von seikon - 20.01.11 - 09:39 Uhr
Nicht mehr als 10 Stunden Nettoarbeitszeit pro Tag und mindestens 11 Stunden Pause zwischen zwei Schichten.
Ganz ehrlich, so einen allgemeinen Wisch würde ich persönlich nicht unterzeichnen. Vermutlich steht bei dir auch noch drin, dass sämtliche anfallenden Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?
Beitrag von merline - 20.01.11 - 10:25 Uhr
Genau!
Beitrag von seikon - 20.01.11 - 11:21 Uhr
Also so eine Klausel würde ich nicht unterschreiben. Natürlich fallen Überstunden an. Und natürlich kann man sich dem nicht verwehren. ABER ich habe festgestellt, dass Arbeitgeber, die so eine Universalklausel im AV stehen haben dann von Anfang an so planen, dass die Arbeit überhaupt nur durch Überstunden zu schaffen sind. Und wenn der AN dann aufmuckt, dann verweisen sie auf diese Klausel.
Ich würde auf eine maximale Höchstgrenze an Überstunden pochen und/oder, dass Überstunden per Auszahlung oder Freizeitausgleich honoriert werden. Denn so arbeitest du vermutlich regelmäßig 45-50 Stunden, oder noch mehr und siehst von deinem AG nicht mal einen feuchten Händedruck dafür. Ergo es wird hintenrum dein Stundenlohn gedrückt.
Beitrag von merline - 20.01.11 - 10:27 Uhr
Ich hatte, als ich da anfing vor 3 Jahren keine Wahl - entweder das oder arbeitslos. Und da ich in 27 Jahren nie arbeitslos war, wollte ich damit auch nicht anfangen!
Beitrag von merline - 20.01.11 - 10:29 Uhr
Ich komme jetzt darauf, da unsere NL verlegt wird und da evtl. eine Änderungskündigung o.ä. fällig wird und dadurch dann der Vertrag anders aussieht...............
Beitrag von sternschnuppe215 - 20.01.11 - 10:53 Uhr
ich kenn diese Formulierungen - sind normal! doch der Rahmen der Überstunden müsste mal benannt werden... 10/ Monat = normal

doch wichtiger wäre doch die Vergütung dieser

abbummeln oder Bezahlung oder unentgeltlich?
Beitrag von espirino - 20.01.11 - 10:54 Uhr
Hallo,
zulässig ist (leider) was in deinem Arbeitsvertrag steht und nicht gegen das ArbZG verstößt.
Überstunden können angeordnet werden. Immer aus betriebsbedingten Gründen. Nun weis du mal dem Chef nach, daß die nicht notwendig gewesen wären, während er behauptet damit seine Firma wettbewerbsfähig zu halten.
LG Jana
Beitrag von marion2 - 20.01.11 - 10:58 Uhr
Hallo,
http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/lohnabrechnung/05062_%E2%80%9Eueberstunden-sind-mit-dem-gehalt-abgegolten%E2%80%9C-ist-rechtlich-bedeutungslos.php
LG Marion
Beitrag von merline - 20.01.11 - 11:17 Uhr
Super!
