Hallo
ICh habe da eine Frage
und zwar geht es darum das wir einen neuen Filialleiter haben und er nun gesagt hat das er zu beginn und zum schluss in unsere taschen schauen will (Handtaschen) und auch den einkauf kontrollieren. Das er den einkauf kontrollieren will kann ich auch verstehen aber das mit der Handtasche ist meiner meinung nach eingriff in die Privatsfähre darf er das. Von mir aus kann er da reinschauen hab nichts zu verbergen nur mich interessiert es mal ob er das überhaupt darf. Gibt es da richtlinen ?
Für zahlreiche Antworten währe ich sehr Dankbar
LG
Arbeite bei k-Supermarkt
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Beitrag von aloha1977 - 20.01.11 - 11:14 Uhr
Beitrag von johanna1972 - 20.01.11 - 11:23 Uhr
Hi,
ich arbeite für ein großes SB Warenhaus. Beim verlassen des Marktes muss ich alles was ich eingekauft habe mit Kassenzettel und abgezeichnet vorzeigen. Handtaschenkontrollen werden stichprobenartig durchgeführt - ich habe da keine Probleme mit. Es geht eigentlich darum, dass man ja Kleinigkeiten einstecken könnte ohne zu bezahlen. Bringe ich Ware mit, die bei uns auch verkauft wird - muss ich diese beim betreten des Marktes am SB-Center auch abzeichnen lassen.
Gruss Johanna
Beitrag von sonnedz - 20.01.11 - 11:25 Uhr
Na klar dürfen sie das sonst kann man sich ja die Taschen voll machen ohne dafür bezahlt zu haben.Er wird kaum darin rum wühlen sondern nur einen Blick rein werfen
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.01.11 - 11:31 Uhr
Hallo
Nein, das dürfen sie nicht.
Nicht mal ein Kaufhausdedektiv darf in deine Taschen scheun oder diech durchsuchen.
Das darf nur die Polizei.
Bianca
Beitrag von -kopfsalat- - 20.01.11 - 11:35 Uhr
schwachsinn!
Beitrag von -kopfsalat- - 20.01.11 - 11:26 Uhr
Hier sagte mir grade der Betriebsrat, dass dies nur bei einem begründeten Verdacht möglich ist. Einfach mal so, aus Laune des Filialleiters, darf er das nicht.
Gruß
Salat
Übrigens finde ich Arbeitsnehmer, die sich gegen sowas NICHT wehren, ziemlich merkwürdig. Was geht mein Arbeitsgeber meine Tasche an?
Beitrag von aloha1977 - 20.01.11 - 11:28 Uhr
Genau das ist meine meinung, es geht ihm ja nichts an was ich in meiner Handtasche habe dort sind auch ob s drinn und ob er wissen muss das ich die rote rosa habe glaube ich kaum ausserdem wäre es mir unangenehm
Vielen Dank
Beitrag von -kopfsalat- - 20.01.11 - 11:35 Uhr
dann lass ihn nicht reinschauen. Ganz einfach.
Was ist denn ein K-Supermarkt?
Beitrag von aloha1977 - 20.01.11 - 11:37 Uhr
Kaiser´s Tengelmann
Beitrag von -kopfsalat- - 20.01.11 - 11:51 Uhr
War nicht Tengelmann der Supermarkt, der eine Mitarbeiterin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 entlassen hat?
Pack deine Tasche voller Pfandbons von Lidl. Der Filialleiter wird verwirrt sein
Beitrag von aloha1977 - 20.01.11 - 11:56 Uhr
jupp das war des das mit den pfandbons von lidl muss ich echt mal bringen 
Beitrag von parzifal - 21.01.11 - 08:39 Uhr
Was die Kontrolle am Beginn soll erschliesst sich mir nicht. Die halte ich für unzulässig.
Wenn JEDER Mitarbeiter bei VERLASSEN des Marktes am Ausgang seine Tasche/Handtasche etc. zwecks Kontrolle öffnen muss halte ich dies für zulässig.
Bei Stichkontrollen stellt sich m.E. das Problem wie wird derjenige ermittelt der kontrolliert wird? Es darf ja keine Willkür vorliegen.
Gruß
parzifal
Beitrag von johanna1972 - 21.01.11 - 11:37 Uhr
Bei uns sind die stichprobenartigen Kontrollen am Ausgang jeden Tag. Der Security fragt ganz freundlich - darf ich mal in ihre Tasche schauen (schauen, nicht drinnen rumwühlen oder ähnliches) er wirft einen Blick rein und gut ist - da ich nichts zu verbergen habe - habe ich keine Probleme mit.
Beitrag von parzifal - 21.01.11 - 11:51 Uhr
Mein rechtliches "Problem" liegt in der Wahl dieser Stichproben.
Drückt beispielsweise jeder der rausgeht auf einen Knopf und ein Zufallsgenerator entscheidet wer kontrolliert wird wäre das M.E. in Ordnung.
Entscheidet der Sicherheitsdienst nach Gutdünken wen es kontrolliert sehe ich darin ein Problem. Dies beinhaltet die Gefahr der Willkür.
Ich behaupte auch nicht das letzteres nicht erlaubt ist. Ich kenne die konkrete Rechtslage nicht. Ich sehe darin aber eine Übung die problematisch sein kann.
Wo kein Kläger da auch kein Richter.
