Hallo,
mein Mann hat Heiligabend und Silvester gearbeitet.
Auf seiner Lohnabrechnung wurden diese Stunden allerdings nur ganz normal abgerechnet.
Es ist zwar ein Werktag gewesen, aber doch auch ein Feiertag oder nicht?
Muss da kein Überstundenzuschlag gezahlt werden??
Danke
emma
Überstundenzuschlag bei Feiertag?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von emma-2011 - 21.01.11 - 12:46 Uhr
Beitrag von kathi.net - 21.01.11 - 12:53 Uhr
Nö. Das ist kein Feiertag.
Beitrag von windsbraut69 - 21.01.11 - 12:56 Uhr
Nein.
Ein Werktag ist kein Feiertag und umgekehrt :)
Gruß,
W
Beitrag von ayshe - 21.01.11 - 13:01 Uhr
Der 24.12. und der 31.12. sind keine Feiertage.
Beitrag von loonis - 21.01.11 - 14:21 Uhr
Nein ,das sind keine Feiertage ....
Mein AG ist so nett u. stuft beide Tage als Vorfeiertag ein u.
zahlt 100% Zulage...
LG Kerstin
Beitrag von sassi31 - 21.01.11 - 14:58 Uhr
Hallo,
nein, es sind keine Feiertage. Nur der1. und 2. Weihnachtstag sowie der Neujahrstag sind offizielle Feiertage.
LG
Sassi
