Hallo zusammen....
ich habe die ganze Zeit Kinderzuschlag erhalten,
nun bekomme ich ab 1.2 Unterhaltsvorschuss.
Muss ich dann den Kinderzuschlag abmelden??
Ich bin alleinerziehend, und beziehe kein ALG 2 !!!
Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag
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Beitrag von semmelhase - 21.01.11 - 17:41 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 21.01.11 - 17:47 Uhr
Hallo.
Du musst eine Veränderungsmitteilung machen ... möglicherweise bekommst Du noch 7 Euro, wenn Du derzeit die kompletten 140,- Kinderzuschlag bekommst.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von anita_kids - 21.01.11 - 20:47 Uhr
Hallo,
sorry, dass ich mich jetzt hier so dazwischenhänge, aber heißt das, man bekommt keinen KInderzuschlag, wenn man Unterhalt /-svorschuß bekommt?
LG Anita
Beitrag von hedda.gabler - 21.01.11 - 21:01 Uhr
Hallo.
Meistens nicht ... der Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro.
Mit angerechnet wird der Unterhalt/Unterhaltsvorschuß ... der wird sozusagen als erstes darauf angerechnet. Unterhalt übersteigt meist die 140,- schon und bei Unterhaltsvorschuß in Höhe von 133,- bleiben dann noch 7,- übrig.
Eigentlich ist der Kinderzuschlag nur für Paare, die so gerade ihren eigenen Bedarf über Arbeitseinkommen decken können (es gibt darauf aber einen Freibetrag) oder arbeitende Alleinerziehende, die keinerlei Unterhaltsleistungen erhalten. Es wird ja auch das Einkommen in die Berechnung mit einbezogen.
Bei Alleinerziehenden mit einem geringen Einkommen plus Unterhaltsvorschuß greift dann meist eher ergänzendes Alg II und/oder Wohngeld fürs Kind. Wenn man selbst kein ergänzendes Alg II bekommt und seinen Bedarf genau decken kann und das Kind Wohngeld bekommt, bleiben z. B. bei Unterhaltsvorschuß noch 7,- Kinderzuschlag.
Hier wird es ganz gut erklärt:
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=41054.html
Gruß von der Hedda.
Beitrag von anita_kids - 21.01.11 - 21:22 Uhr
Heißt also, Kinderzuschlag ist für AE nicht gedacht?
Beitrag von hedda.gabler - 21.01.11 - 21:36 Uhr
Hallo.
Doch, doch ... der ist für alle gedacht, um die Leute möglichst dadurch aus dem Alg II Bezug zu bekommen (meist in der Kombination mit Wohngeld), aber wenn man Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß bekommt, resultiert daraus gar keiner oder nur ein sehr geringer Anspruch.
Gruß von der Hedda.
