Referendariat: Mutterschaftsgeld & Krankenversicherserichung!?!?!?

Hallo ihr Lieben! #winke

Ich habe mehrere etwas komplizierte Fragen und ich hoffe, dass jemand das Durchhaltevermögen hat, sich das hier alles durchzulesen UND mir dann auch noch helfen kann.

Und zwar habe ich im April letzten Jahres mein Studium (Grundschullehramt) abgeschlossen. Bis dahin habe ich Halbwaisenrente bezogen. Nach dem Studium habe ich allerdings keinen Referendariatsplatz bekommen. In der Absage stand, dass ich derzeit auf Warteplatz 237 stehe. Keine gute Prognose, da sie pro Durchgang in ganz Hessen insg. bloß ca. 100 Referendare einstellen. Man sagte mir, dass ich wohl mit 3 bis 4 Jahren Wartezeit rechnen müsse. Gut, ich fand mich also damit ab und so gingen wir erst einmal an die Familienplanung. Unser Sohn wurde Anfang Dezember als Frühchen geboren und pünktlich dazu kam die nächste Absage vom Amt für Lehrerbildung. Ich bezog auch weiterhin Halbwaisenrente, da ich mich an der Uni für ein weiteres Fach für Grundschullehramt eingeschrieben hatte. Letzte Woche dann die Überraschung: Eine Zusage vom Amt für Lehrerbildung. Ich habe eine Stelle zum 01.02.'11. Nun ist es so, dass ich diese Stelle zwar antreten möchte, dann aber gleich für 3 Jahre in Elternzeit gehen werde. Hier in Hessen ist man dann "Beamter auf Probe". Und da beginnen die Probleme:

1. Problem: Mutterschaftsgeld & Elterngeld

Unser Sohn wurde an 34+5 geboren. Heißt: Im Prinzip hatte ich vor der Geburt bloß 5 Tage MuSchu. So würde der MuSchu ja trotzdem bis zum 06.03. gehen (also 14 Wochen ab 34+0). Da mein Dienst am 01.02. beginnen würde: Bekomme ich dann noch für die Zeit bis zum 06.03. Mutterschaftsgeld? Oder wie verhält sich das bei Referendaren? Wenn ja: Wer zahlt das Mutterschaftsgeld? Bei der Krankenkasse sagte man mir nämlich, dass das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung sei. Da ich vorher nichts verdient hätte, bekäme ich natürlich auch kein Mutterschaftsgeld. Fakt ist aber doch, dass ich durch den Mutterschutz Lohnausfall habe, da ich die Stelle ja nicht sofort antreten kann. #kratz Auf der Elterngeldstelle konnte man mir auch nicht weiterhelfen. Die Dame am Telefon sagte mir nur: "Gut, dann vermerken wir das in unseren Unterlagen und sie bekommen dann erst einmal kein Elterngeld." Ich fragte dann mehrfach nach, wie es sich dann verhält, bekam aber keine Antwort. Denn prinzipiell habe ich ja 12 Monate Anspruch auf Elterngeld, bekomme aber einen Monat lang evtl. auch Mutterschaftsgeld. Wie läuft das denn nun? Für wann wird mir denn dann Elterngeld gezahlt? Angenommen ich bekäme nun das Mutterschaftsgeld für den Monat Februar '11: Bekomme ich dann nur noch von März bis November '11 Elterngeld und Dezember '10 und Januar '11 fallen weg? Irgendwie konnte die Gute am Telefon mir dazu nichts sagen. Sie sagte ständig nur: "Ja, das Mutterschaftsgeld wird dann eben auf das Elterngeld angerechnet. Sie bekommen dann nichts mehr extra." #kratz Wollte ich ja auch nicht. Ich wollte nur wissen, wie es sich mit den Monaten verhält, die vor dem möglichen Mutterschaftsgeldbezug liegen. Weiß hier jemand mehr?


2. Problem: Krankenversicherung

Bisher war ich über die Halbwaisenrente abgesichert. Würde ich ganz normal meinen Dienst antreten, müsste ich mich ab diesem Zeitpunkt selber versichern. Entweder in einer PKV oder freiwillig in einer GKV. Doch wie verhält sich das nun, wenn ich direkt in Elternzeit gehe? Als ich bei meiner derzeitigen GKV anrief, sagte man mir, ich solle mich doch erst einmal erkundigen, ob ich nicht weiter Halbwaisenrente beziehen würde. Ein Anruf bei der Rentenkasse ergab dann, dass ich weiter Halbwaisenrente beziehen könne, wenn ich parallel zu meiner Elternzeit noch studieren würde. Ich müsse eben nur an der Uni eingeschrieben bleiben. Ein erneuter Anruf bei der GKV ergab allerdings, dass die Krankenversicherung möglicherweise dann aber trotzdem nicht über die Rentenkasse laufen würde, weil die Halbwaisenrente nachrangig wäre. Trotz allem müsse ich möglicherweise für die Versicherung selbst aufkommen. Genaueres wisse man aber nicht. #schock Andererseits habe ich aber auch schon gelesen, dass die Versicherung meines Mannes in einem solchen Fall (Elternzeit) dann greift und ich über die Familienversicherung abgesichert wäre. Dies verneinte allerdings seine Krankenkasse. Ich solle mich wiederum an meine KK wenden. #augen


Ich bin echt ein wenig verzweifelt, da anscheinend niemand wirklich etwas zu wissen scheint. Mein Dienst beginnt in knapp einer Woche und ich weiß noch nicht, ob ich mich nun selbst um eine Krankenversicherung kümmern muss oder ob ich über die Halbwaisenrente / Familienversicherung meines Mannes mit abgesichert bin. Ich will mich ja auch nicht vorsichtshalber noch mal selbst versichern, nur um dann festzustellen: Eigentlich wäre ich abgesichert gewesen. Und bekomme ich nun Mutterschaftsgeld und an wen muss ich mich da wenden?

Ich bin echt ratlos, da selbst die zuständigen Stellen nicht wirklich etwas zu wissen scheinen... #gruebel Wenn irgendjemand etwas weiß, dann wäre ich wirklich dankbar, wenn er / sie mir weiterhelfen könnte. Ich danke euch im Voraus für eure Antworten! #danke

Liebe Grüße #herzlich

Marie

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#rofl Ups! Da hat sich wohl ein "serich" in die Überschrift mit eingeschlichen! #hicks Tja, so ist das halt, wenn man nachträglich an der Überschrift rumbastelt und dann nicht noch mal gründlich drüber liest. Sorry dafür!

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....mal eine grundsätzliche Frage:

Kann man überhaupt eine Stelle antreten, obwohl ganz klar ist, dass Du sie eigentlich aufgrund eines Kindes garnicht wahrnehmen kannst. Kann man überhaupt ab dem 1. Arbeitstag direkt mit Deinen Voraussetzungen in den Erziehungsurlaub gehen?

Müsstest Du eigentlich nicht die Stelle absagen?? Ist nicht böse gemeint. Nur ein paar Verständnisfragen von mir, da ich in der "freien Wirtschaft" arbeite.

Herzliche Grüße

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Offensichtlich schon. Ich hatte mir diese Frage auch gestellt und deshalb beim Amt für Lehrerbildung angerufen. Eine Freundin ist nämlich in derselben Lage (Kind kommt allerdings erst im März; MuSchu beginnt am 05.02.) und erzählte mir, dass sie es so macht. Allerdings ist auch ganz klar, dass für solche Personen keine anderen Bewerber mehr nachrücken. Fand ich dann doch irgendwie egoistisch. Klar, einerseits will man sich ja die Stelle sichern, damit man nach der Elternzeit direkt einen Platz hat. Für die anderen Bewerber ist es aber doof, denn solche Frauen blockieren Plätze, ohne dass sie tatsächlich belegt sind. Auch das wollte ich nicht, also tätigte ich oben erwähnten Anruf. Die Dame am Telefon sagte mir, dass das überhaupt kein Problem wäre. Das würden sehr viele Frauen machen. Und wegen der anderen Bewerber bräuchte ich mir keine Gedanken machen. Ich hatte meinen Platz erst im Nachrückverfahren bekommen. Selbst wenn ich abgesagt hätte, hätten sie erst Anfang nächster Woche einen neuen Bewerber benachrichtigen können und das wäre zu knapp geworden. Schließlich hätte man für diesen dann noch eine passende Schule etc. finden müssen und das ist innerhalb von einer Woche fast unmöglich.

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Hi Marie,

ich empfehle dir dich direkt an die Hotline vom Bundesministerium für Familie zu wenden. Die sind sehr kompetent und hilfsbereit http://www.bmfsfj.de/ Tel. siehe SERVICE ganz unten links.

Ansonsten bekommt man nur Mutterschaftgeld wenn man VORHER gearbeitet hat (und mehr als 400 Euro verdient). Hast du aber nicht oder? Lies dazu hier http://www.mutterschaftsgeld.de/

LG #winke

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Vielen Dank für die beiden Links! #danke

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Mutterschaftsgeld: bekommst du ab Beginn des Arbeitsvertrages. Voraussetzung ist, dass du Mitglied in der GKV bist.

"Mutterschaftsgeld bei fehlendem Arbeitsverhältnis (z. B. Selbstständige)
Frauen, bei denen das Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schutzfrist beginnt (z. B. Lehrerinnen, die ihre Referendarzeit im Beamtenverhältnis nach Beginn der Schutzfrist beenden und als Arbeitnehmerin eingestellt werden), haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z. B. Selbstständige), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Sie müssen sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie aufgrund ihres Versicherungsvertrages erhalten. "

Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/mutterschaftsgeld.htm

Und damit sind auch alle anderen Fragen geklärt. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit bist du beitragsfrei in deiner GKV versichert.

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Danke für den Link! #danke

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Gehen wir das erstmal langsam durch. Hast du eine Bescheinigung, dass dein Sohn ein Frühchen ist? Dann hast du nach der Geburt 12 Wochen+ die Tage von vor der Geburt, also dann bis 20.3. Und die 12 Wochen nach der Geburt darf dich der AG auch garn icht beschäftigen!

Als Beamter auf Probe gibts das volle Gehalt weiter. Somit kein Mutterschaftsgeld.

Das Elterngeld wird dann natürlich in der Zeit nicht gezahlt. Es wäre günstiger gewesen, dies erst zu melden, wenn du da etwas schrifltiches hast, damit du nicht ohne Geld da stehst.

Für die Monate davor musst du natürlich auch Eltenrgeld erhalten.

Ich würde es mit freiwillig ind er GKV versuchen und hoffen, dass die Versicheurng sich an eine wohl unverbindliche Verinbarung zur Gleichbehandlung mit gesetzlich verscherten hält und dich kostenfrei versichert! UNd ja, ansonsten in Elternzeit bei deinem Mann mit in die Familienversicherung, wenn er gesetzlich versichert ist!

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Mensch Klasse! Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir richtig weitergeholfen! #danke