Mehrbedarf beantragen

Ich habe da mal eine Frage, muss ich für Schwangeren mehrbedarf den Vater angeben plus sein nettogehalt? Muss dazu sagen, das ich am arbeiten bin. also muss mein ex mir doch kein unterhalt zahlen oder?

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hab vergessen dazuzuschreiben das ich in einer ausbildung bin

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Hallo.

Von welchem Mehrbedarf sprichst Du?

In erster Linie ist der Kindsvater für alles im Zusammenhang mit der Schwangerschaft zuständig ... und Unterhalt muss er Dir nach der Entbindung auch zahlen, wenn Du aufgrund des Kindes nicht verdienst oder Du Euren Bedarf nicht decken kannst. Als erstes muss er aber Unterhalt fürs Kind bezahlen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Gruß von der Hedda.

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ähm Mehrbedarf für unterkunft und heizung. manche sagen ich muss den vater dabei nicht angeben aber andere sagen wieder das ich den angeben muss weil er mir unterhaltspflichtig ist ab dem 4 monat und dies auch mit angerechnet wird, das er nach der geburt unterhaltspflichtig ist für das kind das weiß ich. wie läuft es dann mit seinem erstgeborenen? er bekame wohl demnächst 400 euro unterhalt. da hab ich dann gehört, das das unterhalt vom erstgeborenen gekürzt bzw geteilt wird. mein ex macht sich noch weitere gedanken darüber wie es laufen wird, wenn er für sich allein nur 900 euro zum leben hat, wie er dann die miete und die laufenen kosten damit abdeckt sowie die geldstrafe und an die unterhaltsvorschusskasse, für die zeit wo er arbeitslos war. er meinte er könne sich dann gleich nen strick nehmen oder nach der arbeit noch betteln gehen

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Hallo.

Wieso Mehrbedarf für Unterkunft und Heizung?

Sorry, wenn ich nochmals nachfrage, aber ich verstehe immer noch nicht, um was es geht ...
... bekommst Du diesen Mehrbedarf jetzt schon? Dann ändert sich nichts, so lange das Kind nicht geboren worden ist.
Bekommst Du den noch nicht, ist mir nicht klar, was Du da beantragen willst, wenn das Kind noch gar nicht auf der Welt ist ... habe auch noch nie von einem Mehrbedarf mit dieser Bezeichnung gehört.
Er ist Dir ab Mutterschutz zum Unterhalt verpflichtet.

Was Deinen Ex anbelangt ... tja, hätte er sich vielleicht vorher überlegen müssen ... bevor er sich durch die Verbreitung seines Spermas profiliert.

Er hat einen Selbstbehalt von 950,- (darin sind 360,- Miete vorgesehen). Je nach Einkommen muss er dann Unterhalt bezahlen. Kann er den Unterhalt nicht voll zahlen, da er dann unter den Selbstbehalt rutscht, kann es zu einer Mangelfallberechnung kommen. Darum muss er sich aber selbst kümmern, sprich eine Abänderungsklage einreichen, wenn der Unterhalt tituliert ist (den Unterhalt titulieren zu lassen, sollte mit Deine erste Handlung nach der Geburt, dann kannst Du auf 30 Jahre pfänden). Wenn es knapp wird, muss er sich eben noch einen Nebenjob suchen, er hat als Unterhaltspflichtiger eine erhöhte Obliegenheitspflicht.

Gruß von der Hedda.

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Muss ich den Antrag zur Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts erst beantragen und dann die formlosen anträge für erstaustattung und hausrat zu beantragen oder kann ich auch nur die formlosen beantragen?