Wie fasst ihr diese Formulierung auf?:
"Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Krankheit sofort zu melden und vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen."
Heißt dass jetzt, dass man auch mal einen Tag OHNE gelben Schein fehlen kann (also nur anruft und Bescheid gibt) und dann am zweiten Tag wieder kommt? Oder musss man auch für einen Tag fehlen eine gelben Schein abgeben??? 
LG Merline
Formulierung Krankmeldung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von merline - 24.01.11 - 08:20 Uhr
Beitrag von merline - 24.01.11 - 08:23 Uhr
irgendwie kann ich heute nicht schreiben...................
(groß/klein, Buchstabe fehlt.........
) sorry
Beitrag von arienne41 - 24.01.11 - 08:25 Uhr
Hallo
Das heißt wenn du krank bist sollst du beim AG anrufen was in meinen Augen selbstverständlich ist.
Dann geht man zum Arzt und bekommt ja die AU.
Du brauchst auch für einen Tag eine AU.
Beitrag von sissy1981 - 24.01.11 - 08:33 Uhr
Nein das bedeutet die AU muss spätestens 3 Tage nach Inkenntnisnahme der AU beim Arbeitgeber sein.
Beispiel:
DU bist Montags krank (vollkommen egal ob nur Montags oder die ganze Woche) ruft dementsprechend umgehend an, gehst zum Arzt und dann muss spätestens Mittwochs die AU vorliegen.
Beitrag von merline - 24.01.11 - 09:33 Uhr
Also IMMER AU - egal, ob ich am zweiten Tag wiederkomme oder erst nach 2 Wochen??
den Fall hatte ich in den letzten Jahren ca. 3x - und da habe ich angerufen, weil es mir an einem Tag nicht gut ging, am nächsten war ich wieder da und keiner fragte nach einer AU............
Beitrag von kruemlschen - 24.01.11 - 10:46 Uhr
Hallo Merline,
genau das heißt es!
Du musst Dich sofort krank melden, eine AU brauchst Du aber erst ab dem 3. Tag der Krankheit, d.h. 1-2 Tage kannst Du ohne gelben Schein zu hause bleiben.
Gruß K.
Beitrag von manavgat - 24.01.11 - 11:08 Uhr
Ja, Du kannst bis zu 2 Tage fehlen, ohne gelben Schein.
Gruß
Manavgat
Beitrag von merline - 24.01.11 - 11:25 Uhr

genauso habe ich es bisher auch gehandhabt!
Beitrag von windsbraut69 - 24.01.11 - 12:50 Uhr
Das geht aus dem Text NICHT hervor.
Gruß,
W
Beitrag von svafa - 24.01.11 - 21:29 Uhr
Hallo,
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo man lesen kann, dass man für 1-2 Tage keine AU benötigt 
Hier steht geschrieben, dass Du Dich an Tag 1 sofort krankmelden musst (telefonisch bspw.) UND dann die AU DAFÜR bis zum Tag 3 nach dieser Meldung nachreichen mußt (DAFÜR = für Tag 1, Tag 2, Tag 3, usw....).
Wir haben übrigens genau die selbe Regelung.
Wäre es so, wie Du meinst, müßte dort sowas stehen wie "...dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zwei Tage, so ist bis xy ein ärztliches Attest abzugeben..." oder ähnlich.
Bist Du Dir sicher, dass Du nie (unbezahlten) Urlaub für Deine vorherigen Fehltage bekommen hast, an Du keine AU vorgelegt hast?
Hm, wenn nicht würde ich vielleicht schauen, ob sowas ggf. dann sogar unter "betriebliche Übung" fallen könnte...
Gruß Anne
