Hallo
mir gehen momentan soviel sachen durch den Kopf das ich euch wieder fragen muß,und in der Hoffnung bin das mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Also ich bin seitdem 1.12.10 arbeitslos geworden,habe leider nur ein Jahresvertrag bekommen,also habe ich auch nur anspruch auf Alg1 ein halbes Jahr. Jetzt hat sich raus gestellt das ich in der 8.SSW bin. Das heißt ich bekomme Alg1 nur bis zur 1.Juli woche 2011. Meine frage dann bekomme ich also kein Mutterschaftsgeld ist das richtig? Und hätte ich dann anspruch auf anderen anspruch oder unterstützung? Auch wenn mein Mann vielleicht zuviel verdienen könnte?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Lg
Alg1 halbes Jahr beziehbar,hat man anspruch auf Hartz4 evtl.?
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Beitrag von tweetygirlhome2006 - 24.01.11 - 11:56 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.01.11 - 11:58 Uhr
Hallo
Ob ihr Anspruch auf Unterstützung habt, hängt vom Verdienst deines Mannes ab.
Wenn er "zuviel" verdient, gibt es nichts.
Bianca
Beitrag von marion2 - 24.01.11 - 12:02 Uhr
Hallo,
du kannst ALGII oder Wohngeld beantragen.
Gruß Marion
Beitrag von windsbraut69 - 24.01.11 - 12:29 Uhr
Und Waisenrente.
LG
Beitrag von marion2 - 24.01.11 - 13:01 Uhr
und Witwenrente auch
Beitrag von windsbraut69 - 24.01.11 - 13:30 Uhr
Versteht sich :)
Beitrag von marion2 - 24.01.11 - 13:37 Uhr
der Vollständigkeit halber:
Altersrente
Beitrag von windsbraut69 - 24.01.11 - 13:42 Uhr
Erwerbsunfähigkeitsrente...
Beitrag von marion2 - 25.01.11 - 13:52 Uhr
Schwerbehindertenausweis
Beitrag von windsbraut69 - 24.01.11 - 12:28 Uhr
Nee, wenn Dein Mann "zuviel verdient", seid Ihr leider Gottes nicht bedürftig.
Wie kann man aber "zuviel" verdienen?
Gruß,
W
Beitrag von landmaus - 24.01.11 - 20:48 Uhr
Hi,
Dein Mutterschutz beginnt am 07.08.2011, oder?
Am besten meldest Du Dich für mindestens 4-5 Wochen vom ALG I ab, so dass Du im ALG I Bezug stehst, wenn Dein Mutterschutz beginnt. Entweder, weil Du eine sozialversichungspflichtige Stelle findest oder Du stellst Dich einfach aus privaten Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Du verlierst dann für diesen Zeitraum den Anspruch auf ALG I, gewinnst aber den gesamten Mutterschutzzeitraum dazu. Im Mutterschutz zahlt die KK Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG I, wenn man am 1. Tag des Mutterschutzes noch einen Anspruch auf ALG I hat.
Gruß
die Landmaus
