Hallo!
Ich bin in der 16.SSW und seit heute wegen drohender Fühgeburt krank geschrieben, es wird wohl auf ein Beschäftigungsverbot hinaus laufen.
Nun meine Frage: ich habe schon 2 Kinder, der Große ist 9 und in der Schule, die Kleine 19 Monate u nd wird von Tagesmüttern betreut.
Mein Mann befindet sich momentan in einer Ausbildung (Vollzeit).
Wie ist das nun mit dem Platz bei den TaMü, muss ich zum Jugendamt, wenn ich ein BV bekomme? Steht mir dann evtl. nur noch ein Halbtagsplatz zu?
Wär schön, wenn mir da jemand helfen könnte.
Danke
Manu
Beschäftigungsverbot & Kinderbetreuung(TaMü)
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Beitrag von manu-ll - 24.01.11 - 12:16 Uhr
Beitrag von johanna1972 - 24.01.11 - 12:52 Uhr
Hallo Manu,
wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommst - steht Dir von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu - Dein Arzt muss Dir nur eine Bescheinigung dafür ausfüllen, die Du bei der Krankenkasse bekommst.
Warum sollte denn Dein Kleiner nur noch Anspruch auf einen Halbtagesplatz haben? Max war im Kindergarten als ich mit Anna schwanger war und nur liegen durfte - und er war ganz normal bis 15.00 h in der Kita und wurde danach von unserer Haushaltshilfe betreut.
LG Johanna
Wenn Du noch fragen hast gerne per PN
