Also,
wir haben einen Antrag auf ALG 2 gestellt, der wurde soweit bewilligt, ich war Donnerstag da und sie war gerade am bearbeiten.
Mein Freund war noch bis zum 17.12.2010 arbeiten und hat dafür knapp 700€/Netto bekommen für den Monat Dez. dazu kommt 200€ Landeserziehungsgeld+324€ Kinderzuschlag+KG +43€ Wohngeld
und im Januar dasselbe außer dem Lohn.
Der Antrag zählt ab dem 18.12.
Wir bekommen, wie sie sagte, von dem 18.12.-31.01. 186€ nach.
Ist das so richtig?Mir kommts eher bissl wenig vor,kenne mich da aber auch nicht aus.Wir sind zwei Ew+unsere Tochter 17 Monate.
Und das Geld ging donnerstag zu freitag nacht raus, wann können wir damit rechnen auf dem Konto?
Danke im vorraus!
ALG2 bitte hilfe Experten
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Beitrag von 040909 - 24.01.11 - 12:30 Uhr
Beitrag von thea21 - 24.01.11 - 12:39 Uhr
Laut A.R.:
700,- Lohn
200,- Landeserziehungsgeld
324,- Kizu
43,- Wohngeld
180,- Kindergeld
macht: 1447,-
Was ist daran zu wenig.
Ernsthaft jetzt.
Beitrag von knackundback - 24.01.11 - 12:45 Uhr
Das hab ich mich auch gerade gefragt
Beitrag von 040909 - 24.01.11 - 12:52 Uhr
Das Kindergeld ist schon dabei
Beitrag von windsbraut69 - 24.01.11 - 13:01 Uhr
Ja, sind über 1600 Euro...
Beitrag von vwpassat - 24.01.11 - 12:52 Uhr
Dafür, dass 1 nur nen 1/2 Monat dafür gearbeitet hat.......................
Beitrag von thea21 - 24.01.11 - 13:03 Uhr
Was erwartet man denn eigentlich, wenn man notdürftig Hilfe in Anspruch nehmen muss.
Das man das Gehalt eines Atom-Physikers bekommt?
Beitrag von 040909 - 24.01.11 - 13:11 Uhr
Ich habe nur mal gefragt, da ich mich nicht auskenne.
Man kann ja auch freundlicher antworten
Beitrag von thea21 - 24.01.11 - 13:14 Uhr
Jetzt im Ernst Leute, packt doch bitte eure Taschentücher ein und hört auf zu weinen! Wenn ihr ne normale Frage/Antwort als hochgradig unfreundlich empfindet, dann dürft ihr nicht in die "normale" Welt nach draußen.
Auf die Antwort, dass dieses Geld durchaus annehmbar ist, hättest du selbst kommen können!
Beitrag von zahlenhexe - 24.01.11 - 19:41 Uhr
Anspruch habt ihr auf den Regelsatz, davon werden Einkünfte abzüglich Werbungskosten bzw. Freibetrag angerechnet. Da es sich bei Euch bei mehr oder weniger allem um Einkünfte handelt, wird das natürlich alles abgezogen. Zum Regelsatz kommt noch die Kosten für eine Unterkunft.
Grob überschlagen habt ihr Anspruch auf Regelsatz ca. 860 + eben angemessene Kosten der Unterkunft.
Beitrag von 040909 - 25.01.11 - 09:13 Uhr
Danke für deine Antwort
