In der Elternzeit erneut schwanger mit Beschäftigungsverbot

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Beitrag von tg5581 - 24.01.11 - 14:58 Uhr

Hallo,

ich bin derzeit noch bis 01.09.2011 in Elternzeit. Dann würde ich wieder vollzeit bei meinem AG arbeiten gehen müssen.
Bereits bei der 1. SS hatte ich ein Beschäftigungsverbot erhalten.

Wenn mein voraussichtlicher neuer Entbindungstermin Ende Januar 2012 ist und ich ab August 2011 ein BV erhalten würde, dann müsste doch mein AG ab 09/2011 mir mein volles Gehalt zahlen (mein AG zahlt mir auch die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbinung volles Gehalt weiter). ODER??? #kratz

Bei der Elterngeldberechnung würde dann bei Entbinungstermin 01/2012, Beginn Mutterschutz Dezember 2011, die Einkommen ab Dezember 2010 in die Berechnung einfließen.

Sehe ich das richtig, oder habe ich da einen Denkfehler? #schwitz

Danke euch jetzt schon für die Antworten....

Beitrag von kati543 - 24.01.11 - 16:24 Uhr

Weswegen hattest du denn ein BV?

Aber wenn du wieder ein BV bekommen würdest, dann bekommst du ab deinen ersten offiziellen Arbeitstag wieder volles Gehalt - bis Ende des Muschu. Dein AG bekommt es ja auch wieder.
Beim Elterngeld fließ in die Berechnung die Monate des BV ein - nicht jedoch die Monate des Muschu. Und dann kommt es darauf an, wie lange du Elterngeld für dein erstes kind bekommen hast.

Beitrag von tg5581 - 24.01.11 - 19:52 Uhr

Ich hatte 3x Blutungen in der SS....
Die Gefahr dass das wieder passiert ist hoch und meine Frauenärztin sagte mir jetzt schon, dass ich bei der nächsten SS wieder ein BV bekommen würde.

Das erste EG endete bereits im August 2010....

Beitrag von kati543 - 24.01.11 - 21:02 Uhr

Naja, wenn sie dir wieder eins gibt, dann ist ja gut. Eigentlich klingt es aber eher nach einer Krankschreibung, als nach einem BV. Denn dein Job war doch nicht Ursache der Blutungen, oder?
Da dein EG schon letztes Jahr zu Ende war, bedeutet das, dass du nur die Monate des BV bei der Elterngeldberechnung angeben kannst. Das Elterngeld wird also wesentlich niedriger ausfallen, als beim ersten Kind. Also 3 von 12 Monaten mit Gehalt eben. Die restlichen 9 Monate gehen mit 0 € rein.

Beitrag von arkti - 25.01.11 - 00:34 Uhr

Eine Ärztin die hellsehen kann #kratz

Beitrag von tg5581 - 25.01.11 - 09:25 Uhr

Falls es nicht aufgefallen ist, es war eine hypothetische Frage gewesen....
Weil es mich vom Grundsatz interessiert hat.

Wenn der ET im Januar ist, dann kann ich noch gar nicht schwanger sein....

Aber Danke für deinen Beitrag!

Beitrag von susannea - 25.01.11 - 00:17 Uhr

Ja,stimmt so.