Hallo ihr Lieben!
Dieses Jahr im Mai endet meine 2-jährige Elternzeit. Vermutlich werde ich an meinem ersten Arbeitstag die Kündigung bekommen.
Ich vermute es deshalb, weil ich im November mit meinem Chef telefoniert habe und er mir sagte, dass es für mich keine Beschäftigungsgrundlage mehr gibt und ich im Budget nicht mehr vorgesehen sei. Dazu muss ich erwähnen, dass es zum 1.1.2010 einen Eigentümerwechsel gab. Das war natürlich ein Hammer.
Grundsätzlich kann er mir ja erst nach der Elterzeit kündigen, da momentan noch besonderer Kündigungsschutz besteht, oder?
Gibt es hier jemanden, dem es ähnlich geht oder ähnlich ging?
Über einen Erfahrungsaustausch würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Bee
Vermutlich Kündigung nach Elternzeit
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Beitrag von lumibee - 24.01.11 - 15:29 Uhr
Beitrag von kati543 - 24.01.11 - 16:00 Uhr
Er kann dich erst nach der Elternzeit kündigen. Nun musst du dir natürlich überlegen, ob es besser für dich ist, ein drittes Jahr anzuhängen oder aber erst einmal ALG1 zu bekommen - falls du nichts neues findest.
Beitrag von goldie99999 - 24.01.11 - 16:01 Uhr
Innerhalb der Elternzeit bist Du nicht kündbar bzw. würde dies die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts erfordern.
Dein Chef kann Dich am 1. Arbeitstag unter Einhaltung der vertraglichen oder ersatzweise der gesetzlichen Frist kündigen, allerdings kann er dies natürlich nicht grundlos tun.
Wie es in Bezug auf den Eigentümerwechsel ( womit ich jetzt ohne weitere Info nichts anfangen kann) aussieht, kann ich Dir nicht sagen.
Vorsichtshalber würde ich mich mal bei meiner Krankenkasse erkundigen, ob ich dort weiterhin beitragsfrei versichert bin oder der AG möglicherweise bereits eine Abmeldung vorgenommen hat (im Rahmen des Eigentümerwechsels). Dann solltest Du schleunigst Kontakt mit dem AG suchen und Dich ggf. anwaltlich beraten lassen.
Beitrag von panne80 - 24.01.11 - 21:59 Uhr
Dazu habe ich noch eine Frage (ich bin in einer ähnlichen Situation):
wenn man am ersten Tag die Kündigung erhält,muß der Arbeitgeber sich dann an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten und bis dahin noch das Gehalt zahlen?
Wann muß man sich in so einem Fall beim Arbeitsamt melden? 3 Monate vorher oder erst wenn man die Kündigung erhält?
Beitrag von susannea - 25.01.11 - 00:25 Uhr
JA er muss isch an die getzliche Frist halten und natürlich musst du dich erst beim Erhalt der Kündigung beim AA melden.
Beitrag von parzifal - 25.01.11 - 09:22 Uhr
"allerdings kann er dies natürlich nicht grundlos tun. "
Wenn kein Kündigungsschutz besteht darf er grundlos kündigen.
Beitrag von anni-vom-see - 24.01.11 - 16:46 Uhr
Ja, mit Ende der Elternzeit ist auch der Kündigungsschutz vorbei, es sei denn, du bist dann wieder schwanger.
Beitrag von minnie.mouse - 24.01.11 - 22:10 Uhr
Hallo Bee,
du kannst deine Elternzeit um das dritte Jahr verlängern, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf!!!
Einfach schriftlich mitteilen, um schriftliche Rückbestätigung bitten und "gut ist". 
Das wäre dann nochmal ein kleiner Puffer, wenn du bis Mai 2012 in Elternzeit bist...
Beitrag von lumibee - 25.01.11 - 09:01 Uhr
Hallo minnie.mouse,
bist du dir da ganz sicher? Ich meine, dass ich für die Verlängerung keine Zustimmung brauche!?
Ich war mir eigentlich ziemlich sicher, dass der AG da zustimmen muss.
Hab auch schon drüber nachgedacht, die Elterzeit zu verlängern, allerdings nur für ein halbes Jahr. Länger wird finanziell nicht machbar sein. Müsste mir ab Mai eh was auf € 400 Basis suchen, da ich dann ja absolut kein Elterngeld mehr bekomme.
Grüße
Bee
Beitrag von minnie.mouse - 25.01.11 - 13:16 Uhr
Hallo Bee,
ja, da bin ich mir absolut sicher!
Habe es selbst so erlebt.
Auch nur 2 Jahre EZ genommen und dann den Wunsch gehabt, um das dritte Jahr zu verlängern.
Ich habe viel im I-Net gelesen und auch hier im Forum die Frage damals gestellt
.
Es bedarf der Zustimmung, wenn du ein Jahr EZ nimmst, und dann verlängern möchtest.
Aber vom 2. auf das 3. Jahr ist kein Problem.
Und an deiner Stelle würde ich dann aber doch das ganze Jahr nehmen, nicht nur ein halbes. Denn wie gesagt, es ist besser, man hat einen gewissen Puffer, wenn man nicht gleich nen Job findet oder aber die Kinderbetreuung nicht auf Anhieb funktioniert etc.
LG!
Beitrag von lumibee - 25.01.11 - 18:13 Uhr
Danke für die Info und Hilfe, minnie.mouse!
Ich bin noch etwas unsicher und weiß ja selbst im Moment irgendwie nicht so genau, was ich eigentlich am liebsten möchte. Das macht die Situation natürlich nicht einfacher.
Ich bin aber guter Dinge, dass wir das alles geregelt bekommen.
Liebe Grüße
Bee
Beitrag von thea21 - 25.01.11 - 08:23 Uhr
Die Kündigung muss er erstmal begründen. Selbst wenn er betriebsbedingt kündigt, heißt das noch lange nicht, das diese dann auch okay so ist.
Beitrag von parzifal - 25.01.11 - 09:27 Uhr
"Grundsätzlich kann er mir ja erst nach der Elterzeit kündigen, da momentan noch besonderer Kündigungsschutz besteht, oder? "
Das ist richtig.
Ob er Dir danach kündigen kann ist eine Frage, ob Du auch danach noch Kündigungsschutz hat.
Beitrag von lumibee - 25.01.11 - 18:15 Uhr
Den hätte ich doch nur, wenn ich wieder schwanger wäre oder bin ich da falsch informiert?
Beitrag von parzifal - 26.01.11 - 06:26 Uhr
Es gibt gegenbenenfalls auch allgemeinen Kündigungsschutz.
Wenn Dein Betrieb z.B. mind 10 Vollzeitarbeitnehmer hat (wenn Du schon sehr lange dabei bist reichen eventuell sogar 5 aus) dann bedarf es zur Zulässigkeit der Kündigung besonderer Gründe.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung müsste der AG z.B. die Sozialauswahl beachten.
