Hallo,
im Sommer bekommen wir ein Baby, dann werde ich für 2 Jahre in Elterzeit gehen. Kann ich in dieser Zeit den Betrag,den ich in mein Riester Vertrag einzahle, auf ein Minimum reduzieren, oder ganz aussetzen?
Was wäre denn das Minimum was ich bezahlen müsste,wenn ganz aussetzen nicht geht?
Riester
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Beitrag von lauren1982 - 24.01.11 - 18:54 Uhr
Beitrag von lilly_may1981 - 24.01.11 - 18:58 Uhr
Hallo,
ich zahle jeden Monat 7 Euro ein. Habe 2 Töchter und gehe im Moment nicht arbeiten.
LG
Beitrag von mamavonyannick - 24.01.11 - 18:58 Uhr
Hallo,
du kannst den Beitrag immer herabsetzen, du bekommst dann halt die Zulagen nur anteilig. Ich glaube der Mindestbeitrag beträgt 60€ p.a.
vg, m.
Beitrag von lauren1982 - 24.01.11 - 19:01 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten.
Gute Nachrichten.
Beitrag von lenabauch - 24.01.11 - 21:32 Uhr
hi,
ich bin auch in elternzeit und zahle 60€ im jahr..
gruß
magda
Beitrag von myimmortal1977 - 24.01.11 - 23:18 Uhr
Hallo!
Ja, das geht!
ABER: Die monatliche Einlage im laufenden Jahr wird immer prozentual vom Vorjahresbrutto berechnet! 4% musst Du vom Vorjahresbrutto einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen.
Deinen möglichen max. Förderungsbetrag musst Du dann von den einzuzahlenden Beiträgen nochmal abziehen.
Das selbe gilt für die Einzahlungen in 2012, da ist das Brutto aus 2011 ausschlaggebend.
Sprich, Du kannst jetzt im Sommer nicht einfach auf 5 € oder so herab setzen, da Du so die Förderung zum großen Teil oder ganz verlieren würdest.
Ruf bei der Gesellschaft an, wo Du den Riestervertrag laufen lässt. Die beraten Dich gern.
LG Janette
Beitrag von zuckerpuffel - 25.01.11 - 13:49 Uhr
Generell reduzieren oder Beiträge aussetzt geht bei Riester. Solange du in Elternzeit bist und das auch so bei dem Rentenversicherungsträger angemeldet ist, bekommst du die staatlichen Zulangen für dich (154 € jährl.) und für dein Kind (300 € jährl.) Du müsstest aber einen Mindestjähresbeitrag von 60 € zahlen. Wie hoch die mtl. Beiträge sein müssen, in abhängig vom Versicherer. Bei uns (arbeite für eine Versicherung) sind es min. 10 € mtl.
Wenn du dann wieder ganz normal arbeiten gehst, kannst du deinen Riesterbeitrag natürlich wieder anheben. Denn dann gelten wieder die 4 % vom Vorjahresbrutto.
Werde das genau so machen. Für dieses Jahr zahl ich 2 Monatsbeiträge für Januar und Febraur und der Rest des Jahres wird beitragsfrei weiterlaufen.
Beitrag von myimmortal1977 - 25.01.11 - 16:22 Uhr
Hallo!
Deine Aussage stimmt nicht ganz. Im ersten Jahr der Elternzeit orientiert sich der zu zahlende Sparbetrag, um die maximale Förderung zu kassieren, ebenfalls am Vorjahresbrutto. Wie die ganze Laufzeit des Riestervertrages über.
Das bedeutet, dass man im ersten Jahr nicht den Sparbetrag auf das Minimum reduzieren kann, da man somit ggf. die Zulage ganz oder teilweise verliert.
Man kann einen Riester bei Geldmangel einfrieren lassen. Bei den meisten Versicherern ist dieses möglich. Doch auf Zulagen muss man dann komplett verzichten.
Hier mal ein Auszug zum Thema Elternzeit und Riester:
"Riester-Rente in der Elternzeit: Die Tücke mit dem Mindesteigenbeitrag
Wenn Sie in der Elternzeit eine Riester-Rente nutzen wollen, müssen Sie darauf achten, dass Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Die Crux dabei: Im ersten Jahr der Elternzeit gilt wie sonst auch für den Riester-Vertrag die Regelung, dass sich der Mindesteigenbeitrag am Vorjahreseinkommen orientiert. Das heißt: Auch wenn im ersten Jahr der Elternzeit keine oder nur geringe Einkünfte vorliegen, müssen Sie 4 % Ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Bei Gutverdienern können das bis zu 2.100 Euro sein, wobei die fälligen Zulagen abgerechnet werden. Die gute Nachricht: In den folgenden Jahren der Elternzeit sind dann nur noch 60 Euro fällig, wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben.
Regelung mit wundersamen Folgen
Und besonders skurril: Im 1. Jahr nach der Elternzeit muss ebenfalls nur der Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, auch wenn Sie bereits wieder voll arbeiten, denn auch dann gilt das Vorjahreseinkommen als maßgeblicher Faktor. Aufpassen müssen auch Mütter, die vor der Elternzeit nicht gearbeitet haben und den Riester-Vertrag als mittelbar Berechtigte abgeschlossen haben. Sie müssen – anders als vorher - während der Elternzeit ebenfalls den Sockelbetrag von 60 Euro in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, weil Sie in der Elternzeit unmittelbar berechtigt sind. Vor der Elternzeit waren Sie dagegen mittelbar berechtigt und waren deshalb auch ohne eigenen Beitrag zulagenberechtigt. "
Quelle: http://www.optimal-absichern.de/rente-vorsorge/riester-rente/sonderregelungen-fuer-eltern-riester-rente-was-wichtig-ist-bei-elternzeit-und-elterngeld.php
LG Janette
