HI,
also meine Freundin war gestern total durch den Wind, es ist so sie bekommt bis Mai noch Elterngeld danach bis November Harz IV weil sie erst da wieder Arbeiten gehen kann! Jetzt hat eine Freundin von uns ihr gesagt das sie und ihr Mann den Bausparer und die Riester-Rente kündigen muß weil du sowas nicht haben darfst sonnst bekommt sie kein Harz IV!
Stimmt das?
Meine Freundin und ihr Mann haben Haus gebaut (daher haben sie Schulden) und der eine Bausparer ist fest der Bank versproch wenn der in sechs Jahren voll ist bekommt den die Bank und dadurch gehen die Schulden runter denn können sie auf keinen Fall kündigen!
Wie ist das jetzt was darf mann haben und was nicht? Würde ihr gern helfen kenn mich da aber überhauft nicht aus!

Biite alle lesen die Harz IV erhalten! Vorsicht lang!
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Beitrag von zahnfee1 - 25.01.11 - 11:04 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 25.01.11 - 11:13 Uhr
Es gibt Freibeträge.
Woher weiß sie aber heute schon, dass sie ab Mai ALGII bezieht?
Gruß,
W
Beitrag von zahnfee1 - 25.01.11 - 11:18 Uhr
sie hat bei der Arge angerufen und die Frau hat gesagt das sie es bekommt! Aber sie hat sich nicht getraut die Frau zu fragen weger dem Sparer usw. was in meinen Augen falsch war weil wenn einer das weis dann sie!
Beitrag von evebaby - 25.01.11 - 11:23 Uhr
riester rente ist harz 4 geschützt der bausparer meines wissens nicht..
es kommt dann darauf an wieviel drauf ist wie hoch ihr freibetrag ist etc..
Beitrag von windsbraut69 - 25.01.11 - 11:32 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie eine telefonische Zusage bekommen hat.
Sie müssen ja ihre kompletten Finanzen offenlegen incl. dieser Bausparverträge usw.
Gruß,
W
Beitrag von blacknickinblue - 25.01.11 - 11:29 Uhr
Vorneweg, mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus. Möchte aber trotzdem meinen Senf dazugeben
.
Den Bausparer und die Riesterrente würde ich für die paar Monate auf keinen Fall kündigen, selbst wenn die Rechtslage so sein sollte.
Was mich allerdings bei Deiner Fragestellung beschäftigt: Die beiden haben ein Haus gebaut und einen Kredit zu bedienen. Warum um alles in der Welt fallen sie sofort ins ALG II wenn ein Verdiener ausfällt? Wie schafft man das mit so einem geringen Einkommen, ein Haus zu finanzieren? Oder ist Deine Freundin die Hauptverdienerin? In dem Fall sollten sie versuchen, ob der Mann die restlichen Monate zu Hause bleiben kann und Deine Freundin wieder in ihren Beruf einsteigt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, eine Tagesmutter zu organisieren, die Familie oder Freunde um Hilfe bei der Betreuung des Kindes zu bitten.
Gruß,
B.
Beitrag von zwillinge2005 - 25.01.11 - 12:23 Uhr
Hallo,
vielleicht sollte Deine Freundin die Frage lieber selber stellen. Da stimmt irgendwas an der ganzen Geschichte nicht.
Telefonisch bekommt man keine ALGII Zusage
Warum kann sie erst ab November arbeiten gehen?
Hat sie einen laufenden Arbeitsvertrag?
Hat sie eine Kinderbetreuung?
Dann sollte sie ab sofort arbeiten gehen oder sich arbeistsuchend medlen. Sie kann auch ALGI in Elternzeit beantragen.
ALGII beantragt man als Bedarfsgemeinschaft - also bekommt nicht SIE ALGII, sondern Ihr Mann, sie und das Kind etc.
LG, Andrea
Beitrag von landmaus - 25.01.11 - 12:39 Uhr
Hallo,
wenn Sie in Elternzeit ist und eine Betreuung für Ihr Kind hat, kann sie ALG I beantragen.
Gruß
die Landmaus
Beitrag von arkti - 25.01.11 - 13:34 Uhr
Wie passt das bitte zusammen? Ein Haus bauen und ALG2 beziehen?
