Hallo
also, momentan lebe ich noch von ALG 2 (ja ich weiß nicht der hit, bin nicht stolz drauf, ab september ist ausbildung dran, ich wurde nach dem abitur schwer krank und hab lange zeit meines lebens mehr in kliniken verbracht als außerhalb)
jetzt möcht ich hier aber aus der wohnung raus, und näher an den ausbildungsplatz, damit mein sohn nicht so ewig lang fremdbetreut werden müsste, pro Tag noch mal extra 2 std da die verbindungen hierher nicht gerade der hit sind) ich einen psychotischen nachbar hab, (ich denke er ist schizophren) er verkloppt alle paar nächte seine bude, schreit haut sich wahrscheinlich selber wenn ich mir das klatschen überlege. ich fühl mich nicht wohl.
wie ist das mim umzug? brauch ich da noch extra gründe? könnte die Arge da streß machen und das untersagen? (ich möchte keine umzugskosten beantragen oder mir ne teurere wohnung zulegen)
Umzug
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Beitrag von schwilis1 - 25.01.11 - 13:37 Uhr
Beitrag von seikon - 25.01.11 - 13:46 Uhr
Untersagen können sie dir das eh nicht. Du bist ein freier Mensch in einem freien Land.
Sie können dir halt höchstens die Gehenmigung dafür nicht erteilen. Wenn du auf eigene Faust, ohne Genehmigung umziehst, dann bekommst du keine Kaution für die neue Wohnung, du bekommst keine Umzugskosten und keine Renovierungskosten.
Und die Miete wird dir höchstens in der Höhe deiner aktuellen Miete gezahlt, auch wenn die neue Wohnung zwar teurer, aber angemessen wäre.
Beitrag von schwilis1 - 25.01.11 - 14:11 Uhr
na klar, das ist mir klar. dass ich erst die absegnung der arge dafür brauche. sprich mit nicht unterzeichnetem mietvertrag muss ich zum amt... das weiß ich.
aber generell koennen sie es aus eigener bösartigkeit (vorausgestzt ich halte mich an die spielregeln) nicht untersagen?
Beitrag von seikon - 25.01.11 - 17:07 Uhr
Nein, sie können es dir nicht verbieten. Wie gesagt, du bist frei und darfst natürlich jederzeit umziehen.
Das einzige was von dem Segen der Arge abhängt ist eben eine etwaige höhere Miete und die Übernahme der Umzugskosten.
Aber umziehen darfst du immer. Bekommst halt höchtens das an Miete was du jetzt auch bekommst (oder weniger, wenn die neue Wohnung günstiger ist).
