hallo ihr lieben,
also: mein lebensgefährte, hat bis jetzt immer unter 1500 euro netto gehabt. jetzt hat er aber eine anstellung gefunden, wo er mehr als 1500 euro hat, also auch mehr unterhalt für seinen sohn zahlen muss. JEtzt die Frage, überweisen wir sofort mehr unterhalt, oder warten wir ab, ob er nach der probezeit übernommen wird?
lg jenny
Wann mehr Unterhalt zahlen?
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Beitrag von jennypuhh - 26.01.11 - 12:54 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 26.01.11 - 13:03 Uhr
Hallo
Wenn keiner an euch rantritt, müsst ihr nicht mehr zahlen.
Freiwillig muss er das nicht, erst wenn er aufgefordert wird, sein Einkommen offenzulegen.
Bianca
Beitrag von hedda.gabler - 26.01.11 - 13:04 Uhr
Hallo.
Wenn Dein Mann jetzt schon mehr Gehalt bekommt, muss er natürlich jetzt auch schon mehr zahlen ...
... ich finde das übrigens sehr löblich, dass Du Dich erkundigst und dass Dein Mann gleich mehr zahlen möchte ... das ist leider nicht selbstverständlich.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von jennypuhh - 26.01.11 - 13:07 Uhr
Wenn man ehrlich ist, dann sind das nur 19 euro mehr im monat, die tuen uns ja nicht weh und im endeffekt ist das geld ja für den lütten. denke das ich dann sofort mehr bezahle, dann sind wir auf der sichern seite!
lg jenny
Beitrag von cunababy - 26.01.11 - 13:42 Uhr
Hi,
ich finde es auch eine Super gute Einstellung. Auch gerade als neue Partnerin, dass zeigt, dass du deinen Männe wirklich liebst und auch sein Kind aktzeptierst!!!
LG Cunababy
Beitrag von manavgat - 26.01.11 - 14:29 Uhr
Ich würde dem Kind unaufgefordert das überweisen, was ihm zusteht.
D. h. sofort mehr und der Mutter schriftlich mitteilen, dass das der neue Betrag ist, der bleibt, wenn er die Probezeit übersteht und wieder den alten Betrag falls nicht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von jennifer.cloney - 26.01.11 - 14:38 Uhr
Wenn er lediglich 19Euro Brutto mehr verdient, ist ggf. unrealistisch, dass er in eine andere Lohngruppe kommt. Der Bedarfskontrollsatz steigt mit der nächsten Gruppe.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
Die Aussage, dass Dein Lebensgefährte nicht zahlen muss, bis jemand an ihn heran tritt ist nicht ganz richtig.
Es kann passieren, dass die Kindesmutter rückwirkend die Differenz einfordert.
Vielleicht alles konkret anwaltlich prüfen zu lassen, da die Berechnung nicht einfach ist und bei Fehlern zu erheblichen Nachzahlungsforderungen führen kann.
Wenn das Verhältnis gut ist, könnte die Mutter auch beim Jugendamt um eine Neuberechnung bitten.
LG
Jennifer
Beitrag von zwiebelchen1977 - 26.01.11 - 21:29 Uhr
Hallo
Soweit ich das weiss, kann sie es nicht nachfordern. Sie kann sein Einkommen prüfen lassen und erst AB dem Zeitpunkt müsste er nachzahlen.
Bianca
Beitrag von jennifer.cloney - 27.01.11 - 09:31 Uhr
Das kommt ganz drauf an, wie das bereits geregelt ist.
Der Vater meines Sohnes hat sich beim Jugendamt verpflichtet, wirtschaftliche Veränderungen selbst anzugeben.
Die DDT hat sich eh wieder geändert. Er hat im Januar den Kindesunterhalt für unseren gemeinsamen Sohn selbstständig angepasst.
Der ganze Stress mit einer Nachforderung, rechtlich zulässig oder nicht, würde ich mir aber einfach ersparen, indem der Unterhalt angemessen gezahlt wird.
LG
Jennifer
