Chef zerreisst Krankenscheine

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Beitrag von bitte verschieben - 26.01.11 - 20:02 Uhr

hallo, sorry das ich hier anonym schreibe. Falls es hier stört, dann bitte in richtige Forum verschieben!

Also, folgendes, meine Schwiemu arbeitet im Einzelhandel auf Minijob Basis. Jetzt hat sie von anderen Angestellten erfahren, daß immer wenn ein Minijobber seinen Krankenschein ins Büro gelegt hat, der Chef sie nicht bei der Krankenkasse eingereicht hat, sondern sie zerrissen und weggeworfen hat. Seh ich das falsch, aber das darf er doch nicht?

Kann man das irgendwo melden und was kommt dann auf den zu?

Mfg

Beitrag von vinny08 - 26.01.11 - 20:14 Uhr

Muss der Chef die bei der KK einreichen? Das muss doch schon der Arbeitnehmer machen! Ich würde denken, dass der Krankenschein, der für den AG bestimmt ist, nur zu seiner Information ist und evtl. wichtig für die Buchhaltung zwecks Krankengeld, was bei Minijobbern ja nicht notwendig ist. Aber genau kenne ich mich da auch nicht aus.

LG
M.

Beitrag von gh1954 - 26.01.11 - 20:27 Uhr

Den für die Krankenkasse bestimmten Teil der AU schickt der Arbeitnehmer selber zur Krankenkasse, anders kenne ich das ncht.
Wer möchte schon, dass der Chef sieht, welche Diagnose man hat? #kratz

Beitrag von bitte verschieben - 26.01.11 - 20:39 Uhr

muss er den nicht bei der bundesknappschaft irgendwie einreichen?

Aber als minijobber muss man doch auch krankengeld bekommen, oder? Dadurch, daß er den zerreisst bekommen die kein krankengeld!

Beitrag von gh1954 - 26.01.11 - 20:48 Uhr

Was du meinst kein Krankengeld sondern Lohnfortzahlung und da kann sich jeder an seinen Chef halten.

Beitrag von windsbraut69 - 27.01.11 - 12:43 Uhr

Nö.
Minijobber bekommen kein Krankengeld.

Gruß,

W

Beitrag von fipi74 - 26.01.11 - 21:43 Uhr

Minijobber bekommen kein Krankengeld bzw. der Arbeitgeber hat davon nichts! Dementsprechend hilft die Einreichung eines Krankenscheins nichts. Es ist wertlos.

LG

Beitrag von manavgat - 27.01.11 - 12:44 Uhr

Blödsinn!


Jeder Minijobber hat ein Recht auf Bezahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen, je Erkrankung.

Gruß

Manavgat

Beitrag von cinderella2008 - 27.01.11 - 07:03 Uhr

Hallo,

warum sollte man das melden? Der Krankenschein, der beim Arbeitgeber abgegeben wird, dient dem Nachweis dass der Arbeitnehmer krank war/ist. Es ist eine Information FÜR den Arbeitgeber. Im Regelfall werden die Krankmeldungen in der Personalakte gesammelt, so ist es jedenfalls bei uns. Im Grunde sind sie aber wertlos.

Wichtig ist nur, dass das Duplikat zur Krankenkasse geschickt wird. Dafür ist aber der Arbeitnehmer selber zuständig.

LG, Cinderella

Beitrag von redrose123 - 27.01.11 - 08:56 Uhr

Die Kranke sollte ihn selbst zur KH schicken, aber der Chef könnte das ja mal sagen anstatt sie zu zerreissen lol

Beitrag von cinderella2008 - 27.01.11 - 10:13 Uhr

Der Chef wird kaum den Schein für die Krankenkasse zerrissen haben, sondern seine Ausfertigung ... davon gehe ich jedenfalls mal aus.

Beitrag von ug2712 - 27.01.11 - 10:45 Uhr

Der AG muss die AU-Bescheinigung bei der Bundesknappschaft einreichen um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet zu bekommen.
Das ist also seine persönliche Dummheit, wenn er sie zerreisst.
Dem AN entsteht dadurch kein Nachteil.

Beitrag von zwillinge2005 - 27.01.11 - 11:26 Uhr

Hallo,

ist das wirklich so, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Bundesknappschaft ersetzt bekommt?

Bei regulär beschäftigten ist das nicht so.

Und m.W. bei Minijobbern auch nur bei Beschäftigungsverboten wegen Schwangerschaft - aber nicht bei jeder Grippe. Da bleibt der AG auf den KOsten sitzen.

Lasse mich gerne eiens besseren Belehren.

LG, Andrea

Beitrag von ug2712 - 27.01.11 - 12:07 Uhr

Bei Minijobbern ist es so, dafür muss auch die U1 abgeführt werden.

Beitrag von demy - 27.01.11 - 11:29 Uhr

Pah,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 400,-€ Kräfte, wo kommen wir denn dahin wenn die Sklaven jetzt auch noch Geld wollen wenn se nich malochen!

Tja, ist natürlich Ironie, aber leider die gängige rechtswidrige Praxis der AG, weil sich die 400,-€ "Lohnsklaven" eben alles gefallen lassen.

Gruß
Demy

Beitrag von ug2712 - 27.01.11 - 12:09 Uhr

ok, wer natürlich rechtswidrig keine Lohnfortzahlung zahlt, bekommt auch keine erstattet...

Beitrag von demy - 27.01.11 - 13:00 Uhr

Och,
ich habe es schon erlebt dass manche AG die Lohnfortzahlung rechtswidrig verweigern, sich aber trotzdem aus der Umlage für den Arbeitsausfall bedienen.

Ist zwar Betrug, aber wenn es auffliegt sind die Strafen dafür so gering, dass es sich trotzdem für den AG lohnt so vorzugehen.

Gruß
Demy

Beitrag von manavgat - 27.01.11 - 12:43 Uhr

Deine Schwiemu gibt den einen Teil direkt bei der Krankenkasse ab, den anderen Teil (der ohne Diagnose) geht an den AG. Ich würde den Hinweis dazu legen: Krankenkasse wurde informiert.

Gruß

Manavgat