Dringend: Wohnung ausräumen, Bruder verstorben

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Beitrag von snaky18w - 26.01.11 - 20:21 Uhr


Hallo!

Hab mal eine Frage an euch. Leider musste mein Bruder letzte Woche von uns gehen.
Wir möchten das Erbe ausschlagen. Nun ist es so, dass wir seine Wohnung ausräumen müssen. (Mietwohnung) Dürfen wir das einfach so? Wenn wir diese ausräumen, ist es so, dass wir das Erbe automatisch annehmen?

Schon mal danke für die Antwort.

Gruß Snaky

Beitrag von schnuffinchen - 26.01.11 - 20:54 Uhr

Ihr müsst die Wohnung nicht ausräumen, das ist die Aufgabe des Erben. Wenn Du ausschlagen willst, darfst Du Dich nicht darum kümmern, ebensowenig wid irgendwelche Dinge aus der Wohnung an Dich nehmen.

Die Kündigung der Wohnung ist auch nicht Deine Aufgabe.

Nimmst Du das alles in die Hand, gilt das Erbe als angenommen.

Beitrag von saskia33 - 26.01.11 - 21:19 Uhr

Wenn ihr das Erbe nicht annehmen wollt dürft ihr nicht die Wohnung aussräumen,denn wenn ihr z.B nur ein Buch oder so mitnehmt gilt das Erbe als angenommen!

Wir haben das damals bei meinem Vater so machen müssen!

Da du aber sowieso zum Notar mußt würde ich mich da nochmals genau beraten lassen!

lg

Beitrag von susannea - 26.01.11 - 22:22 Uhr

Wenn ihr das Erbe ausschlagt dürft und müsst ihr die Wohnung nciht ausräumen. Sobald ihr Sachen mitnehmt gitl das Erbe als angenommen!

Beitrag von sassi31 - 27.01.11 - 03:51 Uhr

Hallo,

nein, ihr dürft die Wohnung nicht ausräumen und genau genommen auch nicht betreten. Das ist die Aussage der Mitarbeiterin vom Amtsgericht, bei der ich das Erbe meines Vaters ausgeschlagen habe.

Gruß
Sassi

Beitrag von snaky18w - 27.01.11 - 10:28 Uhr

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir sehr weiter geholfen. :-)

Danke.

Gruß Natascha

Beitrag von manavgat - 27.01.11 - 12:42 Uhr

Nein!

Ihr dürft gar nichts machen.


Versuch in die Wohnung zu kommen und persönliche Erinnerungsstücke (Fotos) mitzunehmen. Das sollte aber niemand merken.


Wer das Erbe ausschlägt darf und sollte nichts anfassen, ausräumen, etc.

Eltern und Kinder müssen auch bei einer Ausschlagung für die Beerdigung gerade stehen. Das ist mehrfach vom BGH bestätigt worden.

Gruß

Manavgat