Hallo,
ich möchte auf Teilzeitbasis während der Elternzeit wieder arbeiten, habe aber ein paar Fragen, die mir das Internet nicht beantworten konnte.
Für die Rentenkasse beziehe ich ja ein fiktives Einkommen, dass mir auf mein Rentenkonto angerechnet wird und das ist ja wesentlich mehr, als mein Teilzeitgeld. Mit welchem Geld rechnet die Rentenkasse dann? Weiterhin das deutsche Durchschnittseinkommen, oder das Teilzeitgehalt?
Ich bin während der Elternzeit kostenfrei bei der KK versichert, aber vom TZ-Gehalt geht dann trotzdem Geld ab, oder?
Ich habe bisher Steuerklasse 4, muss ich jetzt für die Teilzeit eine andere Steuerklasse beantragen?
Danke für eure Antworten!
LG
Birgit
Teilzeit während Elternzeit- Fananzfragen
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Beitrag von birkae - 27.01.11 - 11:48 Uhr
Beitrag von manavgat - 27.01.11 - 12:25 Uhr
Wenn Du während der 3-jährigen Elternzeit ganz oder teilweise arbeitest, dann zählt das bei der Rentenkasse zusätzlich.
Gruß
Manavgat
Beitrag von birkae - 27.01.11 - 12:37 Uhr
Danke!
Beitrag von wemauchimmer - 27.01.11 - 12:43 Uhr
"Ich habe bisher Steuerklasse 4, muss ich jetzt für die Teilzeit eine andere Steuerklasse beantragen? "
Nein, mußt Du nicht.
Beitrag von susannea - 27.01.11 - 19:58 Uhr
Mit welchem Geld rechnet die Rentenkasse dann? Weiterhin das deutsche Durchschnittseinkommen, oder das Teilzeitgehalt?
Weder noch, es wird bis zu einer gewissen Grenze addiert!
Ja, du bist trotzdem sozialversicherungspflichtig.
