Hallo zusammen,
ich bin immer noch dran an meiner nebenberuflichen Selbständigkeit und habe die Krankenkasse angerufen: ich darf ca. 850 euro hinzuverdienen, bei einem KK-Beitrag von 143 euro. Darunter ist nichts.
Dazu kommt die Rentenversicherung:
Für den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbständigen im Sinne von § 2 SGB VI bestehen folgende Möglichkeiten der Beitragszahlung. Beiträge ab 01.01.2011: Als versicherungspflichtiger Selbständiger ist grundsätzlich der so genannte volle Regelbeitrag (zurzeit 508,45 Euro/Monat bzw. 445,76 Euro/Monat in den neuen Bundesländern) zu zahlen. Hierfür muss das Einkommen nicht nachgewiesen werden. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann auch der halbe Regelbeitrag (zurzeit 254,22 Euro/Monat bzw. 222,88 Euro/Monat in den neuen Bundesländern) gezahlt werden.
Als dritte Variante können einkommensgerechte Pflichtbeiträge gezahlt werden. Grundlage für die Berechnung des Monatsbeitrages ist das voraussichtliche jährliche Arbeitseinkommen. Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. Von diesem sind Beiträge in Höhe von 19,9 % (zurzeit gültiger Beitragssatz) zu zahlen. Solange ein Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt, dient als Nachweis des Einkommens eine Bescheinigung des Steuerberaters, des Finanzamtes bzw. eine eigene gewissenhafte Selbsteinschätzung.
Also würde wohl Variante 3 in Fragen kommen. Das ist aber wohl kaum rentabel bei einem Hinzuverdienst von etwa 500 Euro.
Da es zwei verschieden AG sind, geht ja leider kein Minijob.
Sehe ich das alles richtig ???? Hilfe.
LG und danke, betty
Nebenberufliche Selbständigkeit - ?
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Beitrag von betty38 - 27.01.11 - 12:29 Uhr
Beitrag von sini60 - 27.01.11 - 12:39 Uhr
Was heißt nebenberuflich? Du hast einen sozialpflichtigen Job? Dann brauchst du überhaupt keine Renten- und Krankenbeiträge zahlen.
Beitrag von betty38 - 27.01.11 - 13:01 Uhr
So sagte mir die das von der Krankenkasse aber, da es als nebenberufliche Selbständigkeit zählt. 143 Euro ist der Mindestbeitrag...:(
Beitrag von tweety12_de - 27.01.11 - 13:34 Uhr
also ich zahl null komma null nix.........
bin auch angestellt und nebenberuflich selbstständig.....
Beitrag von sini60 - 27.01.11 - 14:01 Uhr
Manche Mitarbeiter von der Krankenkasse haben selber keine Ahnung. Wenn du mit einem Job Sozialabgaben zahlst, brauchst du für deine Selbständigkeit nichts mehr bezahlen. Der Mindesbeitrag gilt nur, wenn du z.B. einen 400,-- € Job hast und dann mit deiner Selbständigkeit darüber hinauskommst.
Beitrag von betty38 - 27.01.11 - 14:26 Uhr
Dann hat mich die Dame wohl falsch verstanden. Ich hatte auch mal gehört, dass man bis zu 400 Euro abgabenfrei hinzuverdienen kann. Habe es auch nochmal wiederholt...ich weiß ja auch nicht.
Beitrag von kathi.net - 27.01.11 - 13:15 Uhr
"Da es zwei verschieden AG sind, geht ja leider kein Minijob."
Du hast eine hauptberufliche Beschäftigung und eine Nebentätigkeit? Warum sollte da kein Minijob gehen? Mehr als 400 € Verdienst?
Beitrag von betty38 - 27.01.11 - 14:24 Uhr
geht schon, aber es sind zwei zusätzliche Arbeitgeber. Hätte ich keinen "Hauptjob", könnte ich ja alle "Minijobs" bis zu 400 Euro insgesamt summieren.
Beitrag von maischnuppe - 28.01.11 - 08:22 Uhr
2 AG reichen nicht für eine Selbständigkeit. Das Fa wird dir eine Scheinselbständigkeit vorwerfen
Beitrag von amory - 27.01.11 - 13:21 Uhr
Hallo,
du hast eine sozialversicherungspflichtigen hauptjob von mindestens 20 stunden/woche und willst dazu nebenberuflich selbständig arbeiten?
dann musst du dich nciht noch zusätzlich versichern.
du musst dich immer über die tätigkeit versichern, die überwiegt. bei 20 stunden/woche geht meine kk davon aus, dass die selbständigkeit nciht überwiegt, und dass, obwohl ich dort (mit weniger stunden) mehr verdiene.
grüße, amory
Beitrag von betty38 - 27.01.11 - 14:29 Uhr
okay, das kling gut. Also muss mein Hauptjob über 20 Stunden/Woche betragen.
(Bin ja nun noch in Elternzeit und will in Teilzeit wieder einsteigen, wenn die Kinder im Kindergarten sind.)
