Hallo
Ich habe derzeit einen arbeitsvertrag der bis mai befristet ist. Nun war ich 2 wochen krank. meine chefin ist jetzt im urlaub und will sich danach mit mir unterhalten. kann sie mich vor ablauf meines vertrages einfach so kündigen ?
vielen dank für eure antworten.
lg kaktus74
Kündigung vor ablauf des Vertrages ?
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Beitrag von kaktus74 - 27.01.11 - 16:09 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 27.01.11 - 16:15 Uhr
Hallo 
Einfach so kann sie Dich nicht kündigen.
Sie kann Dich aber krankheitsbedingt künigen, wenn Deine Fehltage in einem Ungleichgewicht zu Deiner Anwesenheit stehen würden.
Sie kann Dich auch betriebsbedingt jederzeit kündigen, doch auch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Man ist immer kündbar, sofern man keinen besonderen Kündigungsschutz genießt. Und selbst dann kann man unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kündigen.
LG Janette
Beitrag von goldtaube - 27.01.11 - 16:41 Uhr
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann im Regelfall weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer vor Ablauf gekündigt werden. Das ist die gesetzliche Regelung.
Nur wenn es tarifvertraglich oder vertraglich vereinbart ist unterliegt ein befristeter Arbeitsvertrag der ordentlichen Kündigung.
Zitat:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Eine weitere Ausnahme wäre z. B. eine Insolvenz des Arbeitgebers.
Es ist hier auch egal ob das Kündigungsschutzgesetz greift oder nicht. Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das was im Teilzeitbefristungsgesetz steht bzw. das was im Tarifvertrag bzw. das was einzelvertraglich geregelt ist.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich z. B. durch Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Z. B. wenn man klaut.
Beitrag von kaktus74 - 27.01.11 - 19:45 Uhr
hallo
vielen dank für eure antworten
lg kaktus74
Beitrag von manavgat - 28.01.11 - 09:29 Uhr
Nein.
Aber sie kann ohne Angaben von Gründen keinen weiteren Vertrag abschließen.
Gruß
Manavgat
