Hallo,
wie ist das nun? Ihr seit schwanger und bekommt eine Krankschreibung.
Darf die nicht 6 wochen am Stück sein? oder dürfen das im Jahr gesamt nicht mehr als 6 W sein? Ich meine bevor man ins Krankengeld fällt,was ja wieder schlecht fürs Elterngeld ist.
Jeder erzählt mir etwas anderes.
Hoffe mir kann jemand zu klarheit verhelfen.
Danke
Krank in Schwangerschaft
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Beitrag von valldemosa - 27.01.11 - 19:52 Uhr
Beitrag von catch-up - 27.01.11 - 20:18 Uhr
Klar darf ne Krankheit 6 Wochen am Stück sein! Sie darf auch 72 Wochen am Stück sein!
Nach 6 Wochen bekommst dann Krankengeld, das ist richtig!
Ist zwar blöd fürs Elterngeld, aber nun mal nicht zu ändern, wenn du nicht arbeiten gehen kannst!
Da würde nur ein Berufsverbot helfen! Aber ich weiß ja nicht, warum du krank bist!
Beitrag von zwillinge2005 - 28.01.11 - 09:50 Uhr
Hallo,
Beschäftigungsverbot!
Warum sollte Ihr der Beruf verboten werden? 
LG, Andrea
Beitrag von tritratrullalala - 27.01.11 - 20:23 Uhr
Hallo,
wenn du dauerhafte gesundheitliche Probleme hast, würde ich mit dem Arzt über ein Berufsverbot sprechen. Das ist meines Wissens auch für den ARbeitgeber günstiger.
Lg,
Trulli
Beitrag von zwillinge2005 - 28.01.11 - 09:50 Uhr
Hallo,
Beschäftigungsverbot!
Warum sollte Ihr der Beruf verboten werden? Dann ist sie auch nach der Entbindung arbeitslos.
LG, Andrea
Beitrag von tritratrullalala - 28.01.11 - 10:53 Uhr
Sorry, vertippt.
Beitrag von myimmortal1977 - 27.01.11 - 22:05 Uhr
Wenn Du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben bist, muss Dir dieses mit Beantragung des Elterngeldes nur ein Arzt per Attest bestätigen.
In dem Moment wird bei der Berechnung des EG auf vorherige Monate zurück gegriffen und die Zeiten, wo Du Krankengeld bezogen hast, raus gelassen.
Somit ergibt sich keinerlei Einbuße beim EG.
LG Janette
Beitrag von zwillinge2005 - 28.01.11 - 09:48 Uhr
Hallo,
6 Wochen krank auch mit Unterbrechung wegen der gleichen Diagnose führen zum Bezug von Krankengeld.
Zeiten von Schwangerschaftsbedingter Erkrankung werden aber doch bei der Elterngeldberechnung gerade nicht berücksichtigt, sondern durch Zeiten vor der SS "ersetzt".
Schau nochmal im Gesetz nach.
LG, Andrea
