Krank in Schwangerschaft

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Beitrag von valldemosa - 27.01.11 - 19:52 Uhr

Hallo,
wie ist das nun? Ihr seit schwanger und bekommt eine Krankschreibung.
Darf die nicht 6 wochen am Stück sein? oder dürfen das im Jahr gesamt nicht mehr als 6 W sein? Ich meine bevor man ins Krankengeld fällt,was ja wieder schlecht fürs Elterngeld ist.
Jeder erzählt mir etwas anderes.
Hoffe mir kann jemand zu klarheit verhelfen.
Danke:-)

Beitrag von catch-up - 27.01.11 - 20:18 Uhr

Klar darf ne Krankheit 6 Wochen am Stück sein! Sie darf auch 72 Wochen am Stück sein!

Nach 6 Wochen bekommst dann Krankengeld, das ist richtig!

Ist zwar blöd fürs Elterngeld, aber nun mal nicht zu ändern, wenn du nicht arbeiten gehen kannst!

Da würde nur ein Berufsverbot helfen! Aber ich weiß ja nicht, warum du krank bist!

Beitrag von zwillinge2005 - 28.01.11 - 09:50 Uhr

Hallo,

Beschäftigungsverbot!

Warum sollte Ihr der Beruf verboten werden? #nanana

LG, Andrea

Beitrag von tritratrullalala - 27.01.11 - 20:23 Uhr

Hallo,
wenn du dauerhafte gesundheitliche Probleme hast, würde ich mit dem Arzt über ein Berufsverbot sprechen. Das ist meines Wissens auch für den ARbeitgeber günstiger.

Lg,
Trulli

Beitrag von zwillinge2005 - 28.01.11 - 09:50 Uhr

Hallo,

Beschäftigungsverbot!

Warum sollte Ihr der Beruf verboten werden? Dann ist sie auch nach der Entbindung arbeitslos.

LG, Andrea

Beitrag von tritratrullalala - 28.01.11 - 10:53 Uhr

Sorry, vertippt.

Beitrag von myimmortal1977 - 27.01.11 - 22:05 Uhr

Wenn Du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben bist, muss Dir dieses mit Beantragung des Elterngeldes nur ein Arzt per Attest bestätigen.

In dem Moment wird bei der Berechnung des EG auf vorherige Monate zurück gegriffen und die Zeiten, wo Du Krankengeld bezogen hast, raus gelassen.

Somit ergibt sich keinerlei Einbuße beim EG.

LG Janette

Beitrag von zwillinge2005 - 28.01.11 - 09:48 Uhr

Hallo,

6 Wochen krank auch mit Unterbrechung wegen der gleichen Diagnose führen zum Bezug von Krankengeld.

Zeiten von Schwangerschaftsbedingter Erkrankung werden aber doch bei der Elterngeldberechnung gerade nicht berücksichtigt, sondern durch Zeiten vor der SS "ersetzt".

Schau nochmal im Gesetz nach.

LG, Andrea