Hallo zusammen,
hier Lesestoff zum Thema:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/wenn-mutter-schweigt-ist-vater-dabei/
http://katja-doerner.de/2011/01/27/ein-zeitgemaesses-sorgerecht-fuer-eltern-die-nicht-miteinander-verheiratet-sind/
http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/im-zweifel-fuer-das-kind/
http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/ereignisse/vor_ort:_bundestag/353498?datum=2011-01-28
Kommentare natürlich nur von Frauen!?
Mfg krypa
Zur Sorgerechtsdebatte am Freitag 28.1.'11
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Beitrag von krypa - 27.01.11 - 22:42 Uhr
Beitrag von liahs-mutter - 28.01.11 - 11:15 Uhr
Hey
sag mal, bist du in einem anderen forum auch sehr aktiv in sachen sorgerecht für unverheiratete väter, als name segelpapa???
gehört zwar nicht zum thema, aber interessiert mich mal so eben...
Beitrag von molinalaja - 28.01.11 - 17:28 Uhr
Ich bin mir jedenfalls sicher, daß ich von ihm auch anderswo einmal kurzzeitig etwas gesehen habe.
Beitrag von parzifal - 28.01.11 - 13:40 Uhr
Wie geht es denn bei den Entwürfen weiter wenn die Mutter Widerspruch einlegt?
Gruß
parzifal
Beitrag von karna.dalilah - 28.01.11 - 14:43 Uhr
Ich denke mal, dass dann das Sorgerecht übers Familiengericht eingeklagt werden muss....
Gruss
Karna
Beitrag von kyra01.01 - 28.01.11 - 15:00 Uhr
verstehe ich das richtig??
der vater kann das sorgerecht also das geteilte beim JA beantragen ohne das die mutter das weiß und wenn sie innerhalb 8 wochen kein widerspruch einlegt pech gehabt?????
also das fände ich ziemlich krass!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Beitrag von hedda.gabler - 28.01.11 - 15:37 Uhr
Hallo.
Quatsch, natürlich wird die Mutter über einen solchen Antrag informiert.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von parzifal - 28.01.11 - 21:14 Uhr
Das es ohne Gericht nicht geht ist klar.
Mit welcher Maßgabe aber? Mich würde interessieren wie hoch die Hürden liegen?
Gruss
parzifal
Beitrag von hauke-haien - 28.01.11 - 15:39 Uhr
Weiterhin soll also das Sorgerecht zunächst nur der Mutter zugesprochen werden.
Weiterhin hat nur die Mutter die Möglichkeit dem Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Der Weg zum Sorgerecht für einen sich verpflichtet fühlenden, sorgenden Vater ist immer noch ein sehr weiter, wenn die Mutter sich einfach mal querstellt!
Im Gegenteil, durch diese Regelung müssen erst noch Fristen eingehalten werden, bevor vor dem FG geklagt werden kann. Soll das dem Kindswohl dienen?
Ich denke, das ändert nichts an der vom Europäischen Gerichtshof bemängelten Diskriminierung der Väter!
LG, H.H.
Beitrag von molinalaja - 28.01.11 - 17:30 Uhr
Die Mutter behält weiterhin das Zepter in der Hand und der Hinweis auf jahrelange Kämpfe wird sich wohl bewahrheiten.
Eine Gleichberechtigung wird es so nie geben.
Beitrag von krypa - 28.01.11 - 18:24 Uhr
Hallo molinalaja,
danke für das Statement.
Ich hoffe, sie eiern so lange rum bis ein Murksgesetz herauskommt, dessen Praxis wiederum beim EGMR angreifbar wird - trauriger Nebenaspekt: das wird dann wieder 5-8 Jahre dauern.
Mfg krypa
Beitrag von molinalaja - 29.01.11 - 11:01 Uhr
Schon, aber besser wäre es, gleich ein vernünftiges Gesetz zu beschließen.
Aber ich habe da keine große Hoffnung.
Beitrag von sternchen1304 - 29.01.11 - 11:30 Uhr
Einfach enttäuschend. Wo ist denn da die Verbesserung?
