Zahlung Länge Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?????

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Beitrag von myimmortal1977 - 28.01.11 - 01:30 Uhr

Frage für eine Bekannte!

Sie ist längerfristig erkrankt, aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung. Sie war bis vor kurzem in Elternzeit. Hat ihren Job aber kündigen müssen, da der AG ihr keinen TZ Arbeitplatz anbieten konnte.

Sie erkrankte parallel schwer an Depressionen. Musste in 2010 ein halbes Jahr stationär behandelt werden.

Sie bekommt jetzt aktuell Krankengeld, welches in der Höhe ihres letzten Einkommens nach der EZ berechnet wurde.

Ich habe nun im Netz gelesen, dass die Länge der Zahlung des Krankengeldes sich verkürzt, wenn man in Arbeitslosigkeit erkrankt. Lt. Netz wird es dann nur so lange gezahlt, wie Anspruch auf ALG I bestehen würde.

Wer kennt sich aus?! Ist es wirklich so, dass es dann ggf. nur ein Jahr gezahlt wird, anstatt gut 1,5 Jahre?

Die Info wäre wichtig. Es ist eine junge Familie mit einem eigenen Haus, auf dem eine hohe Belastung steht.

#danke

Janette

Beitrag von myimmortal1977 - 28.01.11 - 01:42 Uhr

Hab mir die Frage schon selbst beantworten können.

Es besteht ein Anspruch auf max. 78 Wochen. Der Anspruch auf Krankengeld beruht auf der Tatsache des Anspruches auf ALG I.

So ist der Zusammenhang.

Die anderen Infos las ich in einem Forum und machten mich nachdenklich. Dem ist aber nicht so.

#danke

Beitrag von arkti - 28.01.11 - 08:16 Uhr

Wie kommst du denn auf 1,5 Jahre?
Du schreibst doch das es eine junge Familie ist als wird die Frau noch nicht 55 sein #kratz

Beitrag von goldtaube - 28.01.11 - 09:07 Uhr

Sie kommt auf 1,5 Jahre weil sie vom Krankengeld redet welches bis zu 78 Wochen gezahlt wird.

Sie schreibt ja <<Ist es wirklich so, dass es dann ggf. nur ein Jahr gezahlt wird, anstatt gut 1,5 Jahre? <<

ggf. nur ein Jahr (damit meint sie das ALG I), anstatt gut 1,5 Jahre (damit meint sie die Dauer des Krankgengeldes)

Beitrag von arkti - 28.01.11 - 11:53 Uhr

Ups irgendwie hab ich vorhin wohl falsch gelesen #schein