muss man kosten bei gewonnenem prozess selber zahlen?

hallo,

wie ist es wenn man noch keine mietrechtsschutzversicherung hat und einen prozess gewinnt.
muss dann nicht der "verlierer" des prozesses für die entstandenen kosten aufkommen?

lg

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Das entscheidet das Gericht. Wenn Du zu 100 % "gewinnst", stehen die Chancen sehr gut, dass der "Verlierer" die Kosten trägt. Grundsätzlich bist DU aber erstmal Kostenschuldner für RA- und Gerichtsgebühren. Und Dein Pech ist, wenn der Gegner kein Geld hat...

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Kostenschulder für Gerichtsgebühren ist zunächst der Kläger als Gerichtskostenvorschuss (soweit keine PKH bewilligt wird) und danach der "Verlierer".

Wenn man als Beklagter gewinnt ist man kein Kostenschuldner von Gerichtsgebühren.

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Im normalfall ja, kommt aber auf den Richter an, der kann das nämlich festsetzen.

Das geschieht damm meistens dann, wenn der Prozess nur in Teilen gewonnen wird.

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Prinzipiell ist das richtig.

Wenn aber bei dem Unterlegenen nichts zu holen ist stehst Du aber für Deine Anwaltskosten (falls angefallen) und falls Du Kläger warst und obsiegst auch für die Gerichtskosten gerade (keine Prozeßkostenhilfe unterstellt).