Hallo ich habe mal eine Frage
ich beziehe der Zeit ALG 2, da ich vor der Geburt meiner Tochter in Ausbildung war und daher keinen anderen Anspruch habe (bin aber noch in Elternzeit), nun habe ich vom Vater der Kleinen räumlich getrennt, wir haben eine Beziehungspause. Jedoch soll dies hoffentlich nicht immer so bleiben und wir wieder einen Weg finden.
Meine Frage daher, er kann mom. keinen Unterhalt zahlen, verdient nicht sooo viel, die Arge meinte ich MUSS Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen - ist das korrekt? Wir wollten eig. vereinbaren das er keinen Unterhalt zahlen muss, da wir ja im Falle eine Klärung sonst das Geld dann wieder zruückzahlen müßten :(
Jetzt meine Frage, es kann uns doch niemand dazu zwingen oder? ich will weder Unterhalt von Ihm noch vom Jugendamt.
Danke schon mal :)
Verzicht auf Unterhalt? ALG2
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Beitrag von opposite20 - 28.01.11 - 12:10 Uhr
Beitrag von hexlein77 - 28.01.11 - 12:15 Uhr
Ja kann die ARGE durchaus!
Du bist dafür verantwortlich deinen Anspruch der ARGE gegenüber so gering wie möglich zu halten! Und UVG MUSST du beantragen wenn der Vater schon keinen Unterhalt zahlt!
Ob du das nun willst oder nicht, dir/euch wird nichts anderes übrig bleiben! Wenn du das nicht tust, kann die ARGE dir trotzdem den UV anrechnen auch wenn du ihn nicht beantragst!
Beitrag von marion2 - 28.01.11 - 12:18 Uhr
Hallo,
lies bitte:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Der-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Gruß marion
Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 28.01.11 - 12:25 Uhr
Hallo,
ich wüßte nicht, dass du das Recht hast, für deine Tochter auf Unterhalt zu verzichten.
Ehrlich gesagt - das wäre ja auch noch schöner...! Es ist Geld, das IHR von ihrem Vater zusteht!
§ 1614 BGB
lg die hinterwäldlerin
Beitrag von sissy1981 - 28.01.11 - 12:25 Uhr
Also er soll ja nicht zahlen, das JA auch nicht, denn die würden sich ja an ihn wenden.
Wir alle sollen aber weiterhin das volle ALG2 für dich finanzieren?
Ich denke das kannst du nicht gemeint haben von daher macht doch einfach folgendes:
Fragt doch einfach nach ob ihr euch auch privat anhand der Düsseldorfer Tabelle einigen könnt, vereinbart dann einfach eine Unterhaltsleistung, legt sie dem Amt vor, die berechnen dann danach die restliche euch zustehende ALG2-Leistung und schon ist das problem gelöst. Wenn du auf Unterhalt verzichten kannst, musst du ihn ja so nicht in Anspruch nehmen.
Wenn du auf Gelder angewiesen bist, dann soll aber auch bitte derjenige der mit dafür gesorgt hat, dass du momentan nicht deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst auch zum Teil dafür aufkommen.
Beitrag von opposite20 - 28.01.11 - 12:35 Uhr
Ok das sehe ich ein da muss ja dann ALG 2 mehr gezahlt werden, aber noch eine kurze Frage, er ist ja momentan zahlungsunfähig, weil er unter dem Mindestsatz von 950 € netto einkommen liegt, muss er da in jedem Fall den Unterhalt zurückzahlen? Verjährt das irgendwann mal oder wie läuft das?
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 12:46 Uhr
Nee, das muss nicht ALG gezahlt werden!
Wenn du, Madame keinen UHV beantragst um den Kindsvater zu schonen, oder die Allgemeinheit zu beschuppsen, dann mach das so...angerechnet würde es dir trotzdem!
Beitrag von opposite20 - 28.01.11 - 12:48 Uhr
Sowas unfähiges geht gar ne, schäm dich.
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 12:51 Uhr
Ok her damit, bitte fundierte Belege für meine Unfähigkeit.
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 12:47 Uhr
*Hauptschlagader auf 3cm*
JA, er muss aufgelaufene Unterhaltsschulden durch in Anspruch genommenen Vorschuss der Unterhaltskasse in JEDEM Fall zurückzahlen!
Beitrag von opposite20 - 28.01.11 - 12:49 Uhr
Bist du bissel gestört oder einfach nur frustriert?
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 12:52 Uhr
Mädchen hast du eigentlich ein Problem mit Antworten, die dir nicht passen?
JA, egal was ist, Vorschuss den du erhälst zahlt er/ihr zurück! Was ist daran gestört oder frustriert.
Beitrag von harveypet - 28.01.11 - 13:25 Uhr
JA, egal was ist, Vorschuss den du erhälst zahlt er/ihr zurück
Falsch! Das gilt nur wenn ein Vater ZAHLUNGSUNWILLIG ist, nicht wenn er ZahlungsunFÄHIG ist.
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 13:29 Uhr
WENN er wieder zahlungsfähig ist dann zahlt er zurück und ich suche auch gerade das offizielle Zeug zum lesen dazu!
Beitrag von harveypet - 28.01.11 - 13:30 Uhr
Nein zumindets laut JA Hannover nicht denn meine Ex muß keinen Cent zurückzahlen auch gem. JA.
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 13:32 Uhr
Ok, warum habe ich das dann im Hinterkopf für die 3 Monate, die ich das beantragen musste, als der Papa meiner Tochter nicht zahlen konnte, musste/hat er den UHV auch zurück gezahlt!
Beitrag von harveypet - 28.01.11 - 13:46 Uhr
Dann hat er sich, brutal gesagt, verarschen lassen. Machen manche Ja ´s ab und zu ganz gern.
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 13:47 Uhr
Naja, nicht so wirklich, ich sagte grad schon zu PPG sorry für meine Falschinfo, aber mir war so und man liest es ja auch überall.
Und Verarsche hin oder her, er zahlt ja gerne für seine Tochter, nur das man ihn über den Tisch zog mit dem "MUSS" ist echt heftig.
Beitrag von harveypet - 28.01.11 - 13:54 Uhr
Ich habe ja auch UVG bezogen und vor einem Jahr fragte das JA Hannover MICH ob ich zurückzahle!!! Daran siehst du wie verpeilt die teilweise sind.
Beitrag von ppg - 28.01.11 - 13:42 Uhr
Nein, das ist schlicht falsch!
Ute
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 13:45 Uhr
Aber jetzt mal im Ernst.
Sind in den letzten 2 Jahren die Gesetze dazu geändert worden?
Ich muss damals für kurze Zeit ebenso HUHV beantragen, der Papa war für kurze Zeit ebenso zahlungsunfähig...
Er MUSSTe ihn zurückzahlen
Und er war definitiv zahlungsunfähig.
Das er das gern für seine Tochter getan hat, steht außen vor....so wie es sich hier aber darstellt, wäre das garnicht "nötig" gewesen?
Beitrag von ppg - 28.01.11 - 13:49 Uhr
Richtig es wäre nicht nötig gewesen, er hätte das Geld besser für sein Kind verwenden können
Ute
Beitrag von ppg - 28.01.11 - 13:47 Uhr
Hier auch nochmal der entsprechende Paragraph:
Bei Zahlungsunfähigkeit gemäß §1603 beim JA keine Schulden auflaufen die man später abtragen muss
Ute
Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 13:48 Uhr
Dank dir, jetzt bin ich wieder ein Stück schlauer.
Ist aber echt "heftig" das man im ganzen Internet fast nur gegenteilige Meinungen liest.
Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 09:19 Uhr
Das liegt daran, dass es jede Menge Leute gibt, die wie Du im Brustton der Überzeugung falsche Behauptungen aufstellen!
Gruß,
W
