Verlängerung der Elternzeit, muss ich Grund angeben??

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Beitrag von rommi1 - 28.01.11 - 13:26 Uhr

Hallo!

Muss ich im Schreiben an den AG, wenns um die Verlängerung der Elternzeit geht (ich will das 3. Jahr noch haben) einen Grund angeben?
Z.b. Betreuung der Tochter kann nicht gewähleistet werden, oder reicht es, dass ich nur mitteile, dass ich verlängern will??

Danke
Rommi

Beitrag von minnie.mouse - 28.01.11 - 13:57 Uhr

Hallo Rommi,

Begründen musst du deine Entscheidung nicht!
Verlange aber auf jeden Fall eine Bestätigung deines Arbeitgebers, dass er deine Verlängerung zur Kenntnis genommen hat.

LG!

Beitrag von susannea - 28.01.11 - 14:13 Uhr

Nien, du teilst ihm einfach nur mit, dass du es nimmst und das er es dir schriftlich bestätigen soll!

Beitrag von schlaflos1 - 29.01.11 - 22:47 Uhr

Ich kenne es auch das man ohne Angabe von Gründen verlängern kann. Einfach ein kurzes schreiben (2zeiler) an den AG.
Aber sag mal, kennst du die Frist bis wann man die Verlängerung für das dritte jahr abgeben muss? Also weist du was ich meine?

Bei mir steht das auch an. Hab jetzt ein jahr um und möchte wissen bis wann ich mich spätestens entscheiden muss ob ich das dritte jahr auch noch nehmen will!

Beitrag von rommi1 - 29.01.11 - 23:51 Uhr

Danke.
Du musst dich erst 7 Wochen vor Beginn des 3. jahres entscheiden.
Wenn du allerdings nicht mehr in den Betrieb willst, musst du die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.

LG