Wie kündigt man am Besten fristlos.

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Beitrag von schmurchen - 28.01.11 - 18:20 Uhr

Hallo

Frage steht ja schon oben.

Ich bin noch 2 Monate in Probezeit.
Wenn ich nächsten Donnerstag die Zusage von dem neuen Arbeitgeber bekomme,möchte ich gerne dann Freitag kündigen.

Nur wie macht man das?
Muß ich Gründe nennen?

LG Christina

Beitrag von seikon - 28.01.11 - 18:23 Uhr

In der Probezeit kann man jederzeit ohne Gründe zu nennen kündigen. Das heißt, du musst nicht sagen, warum du kündigst. Aber fristlos ist nicht. Auch in der Probezeit hast du 14 Tage Kündigungsfrist.

Beitrag von october - 28.01.11 - 20:34 Uhr

Hallo,

man muss als Arbeitnehmer generell nie sagen, warum man kündigt.

Dies gilt lediglich für den Arbeitgeber, der nach der Probezeit nur verhaltensbedingt (nach vorangegangener Abmahnung) oder betriebsbedingt kündigen kann bzw. fristlos.

LG Annika

Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 28.01.11 - 18:24 Uhr

Hallo,

ich wüßte nicht, wie du fristlos kündigen kannst!

In der Probezeit gilt, wenn ich mich richtig erinnere, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen!

lg die hinterwäldlerin

Beitrag von schmurchen - 28.01.11 - 18:27 Uhr

Wie Fristlos heißt 2 Wochen?

Dachte Fistlos heißt von heute auf morgen.

Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 28.01.11 - 18:27 Uhr

Fristlos GEHT NICHT!

Beitrag von schmurchen - 28.01.11 - 18:36 Uhr

ja warum heißt das dann Fristlos?

Im Vertrag steht in Probezeit Fristlos und dann nach 3 Monaten 4 Wochen Kündigungsfrist.

Beitrag von papa2907 - 28.01.11 - 18:46 Uhr

der Arbeitnehmer kann nicht fristlos kündigen. Wäre ja noch Schöner wenn jeder kommen und gehen kann wenn er will...


Matthias

Beitrag von thea21 - 28.01.11 - 18:57 Uhr

Naja stop mal!

Es gibt zwar gesetzliche Fristen, allerdings könnte sie sich hier die Fiesigkeit ihres Arbeitgebers zu Nutze machen, wenn ie tatsächlich einen neuen AV unterschreibt und dann laut alten Arbeitsvertrag fristlos kündigt.

Beitrag von harveypet - 28.01.11 - 19:26 Uhr

in jedem Vertrag gibt es die salvatorische Klausel damit kann keiner gesetzliche Vorgaben aushebeln!

Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 11:12 Uhr

Der AG hat das hier doch ausdrücklich so gewollt. Warum sollte er gegen seinen eigenen Vertrag klagen?

Gruß,

W

Beitrag von nick71 - 28.01.11 - 19:38 Uhr

"Im Vertrag steht in Probezeit fristlos"

Woher soll hier jemand wissen, wie du auf fristlos kommst bzw. was in deinem Arbeitsvertrag steht? Das hättest du ja netterweise mal in deinem Eingangsposting erwähnen können. Nach meinem Kenntnisstand kann übrigens einzelvertraglich keine kürzere Frist als zwei Wochen wirksam vereinbart werden...von daher würde ich an deiner Stelle bei meinem Arbeitgeber nachfragen, ob das mit der fristlosen Kündigung wirklich stimmt.

"und dann nach 3 Monaten 4 Wochen Kündigungsfrist."

Du schreibst, du hast noch zwei Monate Probezeit...welche Probezeit war denn vertraglich vereinbart?

Beitrag von goldtaube - 28.01.11 - 20:32 Uhr

Eine kürzere Frist als die gesetzliche ist nicht möglich. Zumindest nicht per Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders ist es bei Tarifvertragsparteien, da ist auch eine kürzere Frist möglich.

D. h. wenn es in deinem Fall nur vertraglich geregelt ist, dann ist es unwirksam und anstelle der unwirksamen Frist gilt die gesetzliche Frist von 2 Wochen.

http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/html/probezeit.html#kuerzere-Kuendigungsfrist-als-14-Tage

Beitrag von imzadi - 29.01.11 - 02:39 Uhr

Wenn es dir so wichtig ist; klau was, nimm es auf Handy auf und schick es deinem Chef.

Spaß bei Seite, auch seinem Ex- Arbeitgeber sollte man soviel Anstand zollen und die Kündigungsfrist einhalten. Ein fairer Abgang kommt auch für das Arbeitszeugnis besser.

Beitrag von fernande - 29.01.11 - 10:28 Uhr

Hallo,

wie die anderen schon geschrieben haben, ist eine fristlose Kündigung aus diesen Gründen nicht rechtens.

Aber wenn es so im Vertrag steht hat dein AG doch gar nichts dagegen. Dann würde ich einfach wie es im Vertrag steht kündigen und ich sehe gute Chancen dass er es so akzeptiert.

Denn wenn er dagegen vorgeht wäre ja allen anderen und möglicherweise auch folgenden Mitarbeitern klar, dass nicht alles was im Vertrag ist auch rechtens ist. Da hat er sicher kein Interesse dran. Und wenn er die Kündigung so akzeptiert, ist sie auch wirksam.
Und wer außer ihm sollte sonst etwas gegen deine Kündigung haben.

Also einfach kündigen, sich dumm stellen, falls etwas kommt und dann kannst Du Dir noch immer Gedanken machen.

Gründe musst Du wie bereist erwähnt nicht nennen.

Schreib einfach, dass Du zum xx.xx. wie im Vertrag festgelegt fristlos kündigst.

Gruß
f

Beitrag von diemadi - 29.01.11 - 14:47 Uhr

Es gibt nur 2 Chancen da raus zu kommen:
entweder du kündigst fristgerecht (da hast du 2 Wochen Kündigungsfrist) oder du bittest deinen jetzigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag, den kann er (muss aber nicht) zu deinem gewünschten Termin aussprechen.
Dadurch verzichtest du allerding auf Auszahlung deines Resturlaubs, Überstunden usw.

Beitrag von sabbelbusch - 29.01.11 - 18:06 Uhr

Versuch doch mal mit deinem Arbeitgeber zu sprechen....
Eventuell geht es auch mit einem eivernehmlichen Aufhebungsvertrag.

Sofern man offen und ehrlich ist, kommt meist der Arbeitgeber einem auch ein Stück entgegen. :-)