ewe rechnung

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Beitrag von lenny08 - 28.01.11 - 21:14 Uhr

man .................mache post von der ewe auf und habe GUTHABEN....nicht wenig#zitter

und nun ist es so daß ich ja hartz 4 bekomme,weil ich alleinerziehend ...bekommt das amt es komplett??oder wird ein teil genommen????

bin echt sauer.............:-[

lg lenny

Beitrag von lotte20567 - 28.01.11 - 21:44 Uhr

Hallo,
vielleicht solltest Du erst einmal dazu schreiben, dass die EWE ein Strom- und Gasanbieter ist, dann kann Dir vielleicht jemand Deine Frage beantworten. Ich bin keine Expertin für Hartz 4, deshalb weiss ich das leider nicht. Wer hat denn die Kosten für Strom und Gas bezahlt? Du oder das Amt? Und warum bist Du jetzt sauer?

LG

Lotte, die noch keine Abrechnung der EWE hat und mal gespannt ist.

Beitrag von marion2 - 29.01.11 - 11:42 Uhr

Hallo,

wenn da keine Heizkosten drin sind, darfst du das ganze Geld behalten.

Stell dir vor, du kaufst zwei Waschmaschinen. Das Geld wird vom Konto abgebucht. Du stellst fest, du brauchst nur eine und gibst die zweite zurück. Das Geld für die zweite Waschmaschine bekommst du erstattet.. Ein Guthaben - nicht wenig. Klar, dass das nicht der ARGE zusteht. Oder?

Genau so läuft es mit dem Strom.

Gruß Marion

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.01.11 - 11:45 Uhr

Hallo

Nur weil man alleinerziehend ist, muss man nicht zwingend ALG II beziehen, das mal vorweg.

Wenn das Guthaben nur aus Strom resultiert, darsft du es behalten, da du es "selber" zahlst.

Ist es nur Gas, musst du es angeben und es wird verrechnet mit dem ALG II Regelsatz

Ist es Gas und Strom, wird das Guthaben aus Strom rausgerechnet, den darsft du behalten. Das Guthaben aus Gas wird verrechnet mit dem Regelsatz.

Bianca

Beitrag von marion2 - 29.01.11 - 11:51 Uhr

Allein Erziehende haben ein erhöhtes Risiko ALGII-Bezieherinnen zu werden. Das mal hintendran. (Dies ist auch der bescheidenen Betreuungssituation geschuldet. Wer kein exorbitant hohes Einkommen hat, kann sich außerhalb der oftmals interessant kurzen Betreuungszeiten (wie ich hörte von knapp 8 h im Westen) kaum einen Babysitter leisten, um Vollzeit in Schicht arbeiten zu können.)

Wenn das Gas nur zum Kochen verwendet wird, darf sie auch das Gasgeld behalten.

Beitrag von harveypet - 29.01.11 - 13:54 Uhr

den Stromanteil bekommst du ganz, aber den Heizgasanteil bekommt die Arge, den Kochgasanteil wieder du. viel Spaß beim rechnen.

Beitrag von flitzkacke - 29.01.11 - 17:42 Uhr

Ich frage mich ja, wieso dieser Beitrag im Forum Politik gelandet ist.

Beitrag von harveypet - 29.01.11 - 20:36 Uhr

Na vielleicht weil EWE eine städtische Firma ist? Ergo ist in absolut letzter Instanz der Bürgermeister für die Rechnung verantwortlich ..."Ironie off"