Hallo,
Gestern hatte ich so nen kleinen Nerven zusammenbruch.
Geht um folgendes.: Sagen wir mal ich verdiennte 1000€ netto bei St.Kl 5.
Da ich jetzt von meinem Mann getrennt bin und es eine St.Kl wechsel gab freute ich mich das ich ab der Januar Abrechnung bei St.Kl 2 + 1 Kind 300 € mehr in der Tasche zu haben. Das wusste meine Chefin auch.
Jetzt haben wir seit ein paar Wochen einen Unternehmens Berater. Der versucht die finanzen usw umzustrukturieren.
Da ich in einem kleinem Betrieb arbeite ist es mir schon klar das wir sehr aufs Geld achten müssen. Ich bin jedoch Fachpersonal mit einem Meister Titel.
Wie erwähnt 1000€ netto bei 28 Std St.Kl 5.
Jetzt sehe ich meine Abrechnung und da stand wieder 1000€ Netto und brutto dicke kürzung. Er meinte ich wäre ja schliesslich nicht aufs Brutto- sondern Netto Gehlt eingestellt worden 





Ich hab gedacht mir wird gleich schwarz vor Augen.!!!!
Ist das nicht link??? die wollten mir jetzt brutto fast 500€ weniger geben um das für sich ein zu sparen- so nach dem Motto- die hat ja keine verluste.
Da ich jetzt aber keinen Steuerlichen Ausgleich mehr von meinem Mann erhalte da er jetzt in die 1 gewechselt hat- hätte ich auf jeden Fall diese 300 € weniger.
Ich mußte mich gestern echt zusammen reissen um nicht aus zuflippen. Nach einem sehr langem Gespräch schnallte er das ich das so nicht machen werde. Den dann kann ich mein Haus nicht mehr halten und meine Existenz würde etwas wackeln. Davon abgesehen hat er völlig übersehen das ich ab Oktober 20 std im monat mehr arbeite wie vorher- so das mein Gehalt völlig im Rhamen liegt.
Ich bin nur so Enttäuscht von meiner Chefin- ihr ist es so wichtig Mensch zu sein- diese Erwartung hat sie auch von anderen und dann wird mit mir so ne linke Nr abgezogen- zum eigenem Vorteil 
Ich mag schon Montag nicht in die Praxis gehen weil die Motivation völlig im Keller ist.
Ich muß noch dazu sagen das ich in einer Praxis in der Verwaltung tätig bin. Meine Vorgängerin hat durch falsche Abrechnung fast die Praxis in den Ruin getrieben. Da hab ich die Kurve noch gekriegt und unser Umsatz hat sich gut verdoppelt. Sie ist auch sehr zufrieden mit meiner Leistung. Warum hat sie mir das dann antun wollen- Unwissenheit kann das ja nicht gewesen sein- denn sie wußte das ich durch die St.Kl Änderung endlich finanziel zurecht kommen werde ( da mein Ex nicht regelmäßig zahlt)
Wie soll ich mich jetzt ihr gegenüber Verhalten? soll ich noch ein Gespräch suchen? oder jetzt gar nichts mehr zu der Sache sagen und schlucken?
Danke
Katharina
man versuchte mich zu linken- Gehalt- Steuerklassen änderung.
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Beitrag von katharina1 - 29.01.11 - 08:44 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 08:56 Uhr
Ja, was steht denn zum Gehalt in Deinem Vertrag?
Es ist zwar üblich, ein Bruttogehalt zu vereinbaren, aber vielelleicht habt Ihr das tatsächlich anders ausgehandelt.
Dann würde ich mich über einen Fachanwalt informieren, ob das zulässig ist.
Gruß,
W
Beitrag von king.with.deckchair - 29.01.11 - 09:11 Uhr
Der hat ja wohl den Knall nicht mehr gehört?! Ein Unternehmer kann doch nicht einfach den Steuervorteil, den der Staat einem Mitarbeiter unter anderem aus sozialstaatlichen Gründen (= allein mit Kind) gewährt, für sich einfahren! Der Unternehmer bereichert sich sozusagen an Leistungen, die deinem Kind zustehen, bzw. die Euch das ExistenzMINIMUM sichern sollen! Man stelle sich vor, einer müsste ergänzend ALG II dazu beantragen, weil das Gehalt zu niedrig ist und der Chef striche das ein, denn man habe ja nur den und den Betrag vereinbart, den ein Mitarbeiter zum Leben haben sollte.
Fakt: Dein Steuervorteil steht dem AG nicht zu und dein Brutto kann man nicht einfach kürzen, wenn sich an den Inhalten der Stelle nichts geändert hat.
Ich würde mich mit dem Berater nicht lange aufhalten und das Gespräch mit der Chefin suchen. Und wenn alle Stricke reißen: Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Denn so geht's ja wohl mal nicht!
"oder jetzt gar nichts mehr zu der Sache sagen und schlucken? "
Auf gar! keinen! Fall!!!
LG
Ch.
Beitrag von nick71 - 29.01.11 - 09:21 Uhr
"Fakt: Dein Steuervorteil steht dem AG nicht zu und dein Brutto kann man nicht einfach kürzen, wenn sich an den Inhalten der Stelle nichts geändert hat."
http://www.business-wissen.de/ratgeber/nettolohnvereinbarung-gilt-auch-nach-steuerklassenwechsel/
Beitrag von molinalaja - 29.01.11 - 10:58 Uhr
Wer sich auf eine Nettovereinbarung einläßt, hat sich doch selber verarscht.
Beitrag von susannea - 29.01.11 - 11:19 Uhr
Sie hat aber keine Nettolohnvereinbarung ;)
Also verarscht der AG sie!
Beitrag von molinalaja - 29.01.11 - 11:21 Uhr
Ja, aber das hat sie erst vorhin gesagt.
Hier in diesem Thread wußte es ja noch keiner.
Trotzdem würde ich nie auf eine Nettolohnvereinbarung einlassen.
Ich halte das für total blöd.
Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 11:22 Uhr
Da sie das selbst nicht mal wußte, ist das aber reines Glück,
Beitrag von susannea - 29.01.11 - 11:28 Uhr
Nein, das denke ich nicht.
Es wäre Glück des AG gewesen wenn sie auf so etwas reingefallen wäre, denn in der Regel werden Arbeitsverträge so nciht abgeschlossen!
Aber man kanns ja mal mit dem "dummen" AN versuchen. Ist wie mit Kündigungsversuchen usw. O-Ton des AG meines Mannes "Naja, man muss es ja mal probieren!"
Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 09:31 Uhr
So einfach ist das nicht.
Ich war auch unsicher, ob Nettolohnvereinbarungen zulässig sind aber lt. Link von Nick ist das so und bislang hat ihr AG ja auch den Steuernachteil getragen.
Warum sollte er jetzt keinen Anspruch auf den Vorteil haben!
Sollte das im Fall der TE wirklich vertraglich so vereinbart sein, ist es schlichtweg ihr Fehler, nicht zu lesen, was sie unterschreibt.
Gruß,
w
Beitrag von king.with.deckchair - 29.01.11 - 09:12 Uhr
Nachtrag: Ich bin regelrecht fassungslos, dass ein Mensch, der sich mit Gesetzen auskennen sollte, tatsächlich versucht, eine alleinstehende Mutter so über den Tisch zu sehen. Eine so erbärmliche Nummer habe ich lange nicht gesehen!
Beitrag von nick71 - 29.01.11 - 09:13 Uhr
"Er meinte ich wäre ja schliesslich nicht aufs Brutto- sondern Netto Gehlt eingestellt worden."
Wenn ihr tatsächlich eine vertragliche Nettolohnvereinbarung getroffen habt, dann ist der Unternehmensberater bzw. deine Arbeitgeberin im Recht. Das hat auch nichts mit link zu tun...du hättest den Arbeitsvertrag so ja nicht unterschreiben müssen. Anscheinend war dir nicht klar, welche Folgen eine Nettolohnvereinbarung haben kann...aber das kann nicht das Problem deines Arbeitgebers sein.
Beitrag von king.with.deckchair - 29.01.11 - 09:38 Uhr
Sorry, aber aus deinem verlinkten Einzefallurteil kann man keinen Umkehrschluss auf diesen Fall hier ziehen!
Beitrag von nick71 - 29.01.11 - 09:43 Uhr
"Sorry, aber aus deinem verlinkten Einzefallurteil kann man keinen Umkehrschluss auf diesen Fall hier ziehen!"
Natürlich kann man das...weil es umgekehrt eben auch gilt.
Bei einer Nettolohnvereinbarung kann sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeintnehmer "verschlechtern"...aber dann muss man sich halt vorher informieren, was man da unterschreibt.
Beitrag von nick71 - 29.01.11 - 09:46 Uhr
Im übrigen steht da ganz klar folgendes, wenn man das Gerichtsurteil mal unbeachtet lässt:
"Ist das Gehalt im Arbeitsvertrag nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben festgelegt, sind Arbeitgeber an diese sogenannte Nettolohnvereinbarung auch bei einem Steuerklassenwechsel des Arbeitnehmers gebunden."
Beitrag von susannea - 29.01.11 - 09:48 Uhr
Ich gehe aber davon aus, dass das im Umkehrschluß für den AN nicht gelten wird, denn für den gelten ja auch immer die besseren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen!
Beitrag von fernande - 29.01.11 - 10:05 Uhr
Das kam mir auch in den Sinn.
Ich bin aber überrascht, dass es überhaupt Nettovereinbarungen gibt.
Gruß
f
Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 10:09 Uhr
Du wirst überrascht sein, dass diese durchaus auch mit gleichen Rechten/Pflichten für AG und AN möglich sind!
Beitrag von fernande - 29.01.11 - 10:14 Uhr
Ja, ich bin ja auch überrascht.
In welcher Branche hält man das denn so?
Und was meinst Du mit "gleichen Rechten/Pflichten für AG und AN"?
Beitrag von goldtaube - 29.01.11 - 10:24 Uhr
Nettolohnvereinbarungen sind mir schon oft unter gekommen als ich und mein Mann uns noch beworben haben.
Das kann man an eine Branche gar nicht fest machen. Üblich ist zwar eine Bruttolohnvereinbarung, aber viele haben auch Nettolohnvereinbarungen. Wir haben uns allerdings nie auf so einen Job mit Nettolohnvereinbarung eingelassen.
Beitrag von windsbraut69 - 29.01.11 - 10:36 Uhr
Das ist nicht branchenabhängig.
Ich meine damit, dass Susannea falsch liegt mit der Vermutung, dass so eine Vereinbarung automatisch bedeutet, dass er AG die Nach- und der AN die Vorteile des Vertrages trägt.
Bei der echten Nettolohnvereinbarung hat der AN immer das gleiche Netto und der AG trägt sowohl evtl. Vorteile durch günstigere Steuerklasse, Steuersenkungen
oder was auch immer, als auch Nachteile bei ungünstigerer Konstellation.
Gruß,
W
Beitrag von fernande - 29.01.11 - 17:14 Uhr
Ah so, das meinst Du.
Ich hätte auch gedacht, dass eine Regelung, die für den AN nachteilig ist nicht zulässig ist. Danke für die Aufklärung.
Ich finde diese Nettovereinbarung schon recht ungewöhnlich und frage mich warum so etwas rechtens ist.
Beitrag von nick71 - 29.01.11 - 19:34 Uhr
"Ich finde diese Nettovereinbarung schon recht ungewöhnlich und frage mich warum so etwas rechtens ist."
Warum sollte das nicht rechtens sein? Es wird ja keine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligt. Und es ist auch niemand gezwungen, einen Arbeitsvertrag mit einer Nettolohnvereinbarung zu unterschreiben.
Beitrag von fernande - 29.01.11 - 22:03 Uhr
Nun, ich verstehe den Sinn dahinter einfach nicht.
Vielleicht bin ich naiv, aber meiner Meinung nach meine Arbeit ist eine bestimmte Menge Geld wert, die mein Arbeitgeber zahlt.
Ob ich nun verheiratet in Steuerklasse 5, alleinerziehend oder in der Kirche bin mindert oder steigert doch den Wert meiner Tätigkeit nicht.
Ich kann als Arbeitgeber dann nicht bei einer Änderung meiner Lebensumstände von den vom Staat gewährten Steuervorteilen profitieren und mein Arbeitgeber kann mein Gehalt nicht fest in seine Kalkulation einplanen.
ich erkenne den Sinn einfach nicht.
Und nimm es mir nicht übel, aber der Spruch " es wird ja niemand gezwungen..." finde ich rund um das Thema Arbeitsverträge zynisch. Genauso ist niemand gezwungen einen Vertrag mit Billiglohn zu unterschreiben oder unbezahlte Überstunden von 2 bis 8 Stunden am Tag zu akzeptieren.
Sind die, die es tun einfach dumm oder was?
Beitrag von king.with.deckchair - 29.01.11 - 23:44 Uhr
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