Was tun nach Kündigung,zu welchem Amt?

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Beitrag von sarah05 - 31.01.11 - 09:44 Uhr

Guten Morgen #winke
Ich muss hier mal was für einen Verwandetn Fragen.
Und zwar ist es so,dass er gekündigt hat,weil er es dort nicht mehr aushält (psychicsch,wird nieder gemacht etc) und nun meinte der Chef,dass er eine Sperrung beim Arbeitsamt bekommt,weil er ja gekündigt hat und nicht gekündigt wurde.
Ist das richtig?
Er hat den Chef gebeten ihn zu Kündigen,aber das macht er nicht.
Wohin kann er sich dann wenden,ans Sozialamt?
Liebe Grüsse Sarah #winke

Beitrag von windsbraut69 - 31.01.11 - 09:47 Uhr

Schleunigst zum Jobcenter, da hätte er eigentlich VOR der Kündigung mal vorsprechen sollen!
Kann er denn ärztliche Atteste vorlegen, die seine psychische Belastung belegen?

Gruß,

W

Beitrag von sunshine1176 - 31.01.11 - 09:52 Uhr

Grundsätzlich ist das richtig, dass man erstmal einen bestimmten Zeitraum gesperrt wird, wenn man selber gekündigt hat. Ausser man hat eine Bescheinigung vom Arzt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war dort zu arbeiten.

So kenne ich das zumindest!

Ob einem in der Situation dann etwas anderes zusteht weiß ich nicht, aber da sollte er sich mal an die Arge oder so wenden und dort nachfragen.

LG sunshine

Beitrag von sarah05 - 31.01.11 - 09:55 Uhr

Sorry für die Schreibfehler,aber ich hatte die Kleine eben auf dem Arm ;-)
Also er war schon einmal beim Arzt und hat Tabletten bekommen.
Ob der Arzt weiss weswegen es ihm so schlecht geht,das weiss ich nicht.
Er wird heute nochmal hingehen und das Besprechen.
Liebe Grüsse