Hallo
habe eine frage, und zwar beziehen meine Schwiegereltern beide Hartz 4 und habe vor kurzem von der Oma (die Mutter meines Schwiegervaters) eine große Summe von Geld geschenkt bekommen.
Jetzt wollen die Schwiegereltern sich einen Jahres Wagen holen den A3, meine frage dürfen sie das, sich einfach ein neues Auto kaufen ohne das der Amt das weiß??
Ich meine der Amt ist ja nicht blöd früher oder später müßen sie ja eingeben das sie ein Vermögen haben oder??
LG
Hartz 4 und ein Neues Auto
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Beitrag von juliett28 - 31.01.11 - 14:28 Uhr
Beitrag von papa2907 - 31.01.11 - 14:31 Uhr
ein nettes exemplar von Schwiegereltern habt ihr da..
Natürlich müssen Sie es beim Amt angeben. Wenn Sie es nicht tun, kann es SEHR teuer werden..
Matthias
Beitrag von peg83 - 31.01.11 - 14:31 Uhr
wenn sie eine summe bekommt haben( du spricht von einer großen summe) dann müssen sie das angeben, dennd ann dürfen sie auch kein Harz 4 mehr beziehen. also wer sich enn A3 auch als jahreswagen kaufen kann muß nicht auf vatrer staat leben. Das auto darf glaub ich einen wert von 7500 Euro haben, keine ahnung aber selbst wenn man das geld hat wird das amt mit sicherheit fragen.
viel spaß
Beitrag von boncas - 31.01.11 - 14:40 Uhr
Es ist absolut unsozial, sich den Lebensunterhalt von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen - und den Luxus von Omas Geld genießen.
Beitrag von ninnifee2000 - 31.01.11 - 15:45 Uhr
Meine Eltern beziehen auch beide seit Kurzem Hartz4. Aber beide sind um die 60.
Mein Vater hat vor 2 Jahren wegen Werksschließung seinen Arbeitsplatz verloren. In seinem Alter nimmt ihn niemand mehr. Er liegt dem Staat nun etwas mehr als 1 Jahr auf der Tasche bis er Ende dieses Jahres Rente bekommt. Er ist 45 Jahre arbeiten gegangen.
Bei meiner Mutter ist es ähnlich. Sie bekommt ab Anfang nächsten Jahres Rente.
Also schere hier nicht alle über einen Kamm. Unsozial ist, hier zu meckern, ohne Hintergründe zu wissen.
Beitrag von boncas - 31.01.11 - 15:59 Uhr
Ich verstehe deinen Beitrag nicht.
Es gibt ganz klare Richtlinien, nach denen sich JEDER zu richten hat.
Und ja, ich bleibe dabei, dass es unsozial ist, sich von den Steuerzahlern den Lebensunterhalt bezahlen zu lassen und gleichzeitig die geschätzten 15.000 Euro, die sie geschenkt bekommen, für ihr Privatvergnügen zu verjubeln.
Beitrag von sechisi - 31.01.11 - 16:24 Uhr
Und was hat boncas berechtigter Hinweis mit Deinen Eltern zu tun? 
Beitrag von sandra7.12.75 - 31.01.11 - 20:55 Uhr
Hallo
Hier ging es darum das die SE von der Oma Geld bekommen haben und vom Staat leben.Das ist nicht ok das sie sich dafür ein Auto kaufen.
lg
Beitrag von molinalaja - 31.01.11 - 14:43 Uhr
Nein, dürfen sie nicht, wenn sie es tun, sind es Schmarotzer.
Beitrag von kati543 - 31.01.11 - 14:57 Uhr
Nein, das dürfen sie nicht. Aber es gibt ja in Deutschland nun weiß Gott genügend Möglichkeiten, auch als ALG2-Empfänger mit einem A3 herumzufahren. Die wohl einfachste ist, dass das Auto eben den Großeltern gehört. Und da kann das Amt nichts machen.
Beitrag von juliett28 - 31.01.11 - 15:05 Uhr
Die Schwiegereltern wollen das Auto kaufen und auch auf sich anmelden, nicht auf jemanden.
Der Schwiegervatern mein das ist Geschenk und ich kann damit machen was ich will.
Mein Mann hat wie oft schon mit seinen Eltern geschproche das es Probleme gib aber die wollen einfach nicht hinhören.
Beitrag von kati543 - 31.01.11 - 15:11 Uhr
Nein, das kann er so wirklich nicht machen.
Beitrag von windsbraut69 - 31.01.11 - 15:12 Uhr
Klar kann er mit dem Geld machen, was er will.
Er muß es aber angeben und ich denke, bei der Summe wird ein Großteil auf sein ALGII angerechnet.
gruß,
W
Beitrag von boncas - 31.01.11 - 15:13 Uhr
Deine Schwiegereltern bekommen Geld aus der Solidarkasse, weil sie bedürftig sind.
Bekommen sie plötzlich mehrere Tausend Euro geschenkt, sind sie plötzlich auch nicht mehr bedürftig. Also besteht zumindest über einen gewissen Zeitraum für die Solidargemeinschaft keine Notwendigkeit, deine Schwiegereltern finanziell zu unterstützen, weil sie das nun für eine gewisse Zeit selber könnten.
Nehmen sie nun aber das Geld und "verjubeln" es allein für ihr Privatvergnügen und lassen sich den Lebensunterhalt weiterhin vom Steuerzahler finanzieren, ist das ein Betrug an der Solidargemeinschaft und kann entsprechend geahndet werden.
Sollten sie weiterhin uneinsichtig sein, wird ihnen hoffentlich der Gesetzgeber ihre Rechte und Pflichten einbläuen.
Beitrag von oberhuhnprillan - 31.01.11 - 15:09 Uhr
Wenn sie eine "große" Summe Geld geschenkt bekommen haben, müssen sie das angeben, da es dann auf das Alg2 angerechnet wird.
Beitrag von harveypet - 31.01.11 - 16:10 Uhr
Das Ganze nennt sich Sozialbetrug und zieht bis zu 5 Jahre Haftstrafe nach sich.
Beitrag von sternschnuppe215 - 31.01.11 - 16:31 Uhr
klar können die sich das kaufen... doch es wäre dumm im KFZ Brief einen der beiden eintragen zu lassen...
denn spät. über das Finanzamt bekommt das Amt irgendwann "Wind" davon... wenns auf die beiden läuft... es zählt aufgrund des Alters und Wertes zum "Vermögen" ... und dass hat ja bekanntlich Grenzen...

Beitrag von perserkater - 01.02.11 - 12:09 Uhr
Hallo
Geldgeschenke ab 50€ müssen angegeben werden. Ich bin sicher kein Spielverderber, wenn Oma den beiden 100€ zugesteckt hätte würde auch ich nichts sagen.
Aber ein A3 kostet mehrere tausend Euro. Familie hin Familie her, das würde ich "verpetzen". Ich habe selber mal von ALGII leben müssen und ärgere mich umso mehr über solche Leute, die sich auf Kosten der Gemeinschaft ein schöneres Leben machen.
Du schreibst auch Vermögen. Wie viel ist es denn insgesamt?
LG
