hallo an alle,
hab mal ne frage ich habe eine tochter von 3 jahren habe zuvor voll gearbeitet so dass ich nach ihrer geburt 3 jahre elternzeit hatte mit 1 jahr elterngeld. zur zeit beziehe ich seit diesem 3. jahr alg 1 bis august diesen jahres.
meine frage wenn ich jetzt noch mal ein baby bekommen würde, würde mir dann nach der elternzeit erneut alg 1 zustehen?
alg 1
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Beitrag von caroleni - 31.01.11 - 19:55 Uhr
Beitrag von lockenlilly - 31.01.11 - 21:47 Uhr
Ja
Beitrag von goldie99999 - 31.01.11 - 22:16 Uhr
Warum? Das ältere Kind ist doch schon 3 und bis das "nächste" da ist, ist der jetzige Anspruch erschöpft. Oder habe ich was übersehen?
Beitrag von lockenlilly - 31.01.11 - 22:47 Uhr
http://www.123recht.net/Fiktive-Bemessung-von-Arbeitslosengeld-nach-Elternzeit-__a16656.html
Beitrag von goldie99999 - 01.02.11 - 07:54 Uhr
Sorry, aber das hat mit der Frage ja nichts zu tun!
Es geht ja um die Anwartschaft, nicht um den Bemessungszeitraum. Das gilt wenn überhaupt die die vergangene Elternzeit, nicht für die neue... denn das Kind, von dem die TE spricht, ist ja noch nicht mal gezeugt.
Beitrag von bi_di - 01.02.11 - 05:11 Uhr
Kommt drauf an:
Wenn das Baby jetzt gezeugt würde, würdest Du ja frühestens im August in Mutterschutz gehen. Bis dahin ist auch Dein ALG1-Anspruch aufgebraucht.
Würdest Du jetzt in Mutterschutz gehen, würden die restlichen 6 Monate Anspruch ALG1 bis Ende der neuen Elternzeit ruhen und die könntest Du danach nehmen.
Ich bin aber keine Expertin.
Grüsse
BiDi
