Anspruchsdauer ALG 1 nach Weiterbildung

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Beitrag von schildi77 - 31.01.11 - 20:52 Uhr

Hallo, wer kennt sich aus ?

Männe bezieht seit Januar 2010 ALG 1 ..Anspruchszeitraum 12 Monate.
Seit April 2010 Ausbildung zum Lokführer und steckt mitten in den Prüfungen #zitter

Weiterbildung endet Ende Februar 2011.
Er hat eine mündliche Zusage vom Praktikumsbetrieb :-)

Wenn es nicht klappen sollte..wie lange wäre noch sein Anspruch auf ALG 1 ?!?

Ja, ich habe gegoogelt, aber das "Beamtendeutsch"... #gruebel Habe was gelesen von Verkürzung 2:1...

Wäre für HILFREICHE Antworten dankbar !!!!

Liebe Grüße, Sandra
#winke

Beitrag von goldie99999 - 31.01.11 - 22:11 Uhr

Hallo Sandra,

ganz einfach erklärt: für zwei Tage Weiterbildung "verliert" Dein Mann nur einen Tag Anspruch auf ALG 1.

Ist eine Restanspruchsdauer von 30 Tagen erreicht, erfolgt gar keine Anrechnung mehr, d.h. "egal" wie lange die Weiterbildung dann noch geht, es verbleiben mind. 30 Tage Restanspruch auf ALG 1.

Alles klar? :-)

LG, Goldie