Hallo zusammen,
vielleicht weiss ja jemand von Euch Bescheid. Meine Freundin hat 2007 ein Kind bekommen, hat davor gut 10 Jahre vollbeschäftigt gearbeitet.
Sie hat 3 Jahre Elternzeit für Kind Nummer 1 beantragt. Nach 2,5 Jahren wurde Kind Nummer 2 geboren, auch hier hat sie wieder 3 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld hat sie sich jeweils für 12 Monate auszahlen lassen.
Sie wollte, nachdem Kind Nummer 2 3 Jahre alt ist, ganz normal beim alten Arbeitgeber weiterarbeiten. Nun hat sie allerdings die Nachricht bekommen, das die Firma Insolvenz angemeldet hat. Im August hätte sie wieder anfangen sollen.
Nun bewirbt sie sich zwar schon, stellt sich aber trotzdem die Frage, ob sie Anspruch auf ALG 1 hätte ab August, falls sie bis dahin keinen neuen Job gefunden haben sollte.
Und falls das jemand weiss: Wie verhält es sich denn, wenn sie bis dahin eine ganz kleine Selbständigkeit aufgebaut hat? Sie verkauft selbstgemachte Dinge, hat dafür ein Gewerbe angemeldet. Einnahmen so 150 Euro/Monat (Mit dem alten Arbeitgeber war das abgesprochen)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Marlene
ALG1 nach 2x Elterngeld?
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Beitrag von marlene2007 - 01.02.11 - 10:24 Uhr
Beitrag von medina26 - 01.02.11 - 10:45 Uhr
Hallo,
sie hat das Recht auf Arbeitslosengeld I wenn sie vor dem ersten Kind mindestens ein Jahr gearbeitet hat und danach noch kein Arbeitslosengeld bezogen hat. Allerdings nur, wenn die Betreuung der Kinder gesichert ist, und sie somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Falls eines von diesen Voraussetzungen nicht gegeben ist, müsste sie Hartz 4 beantragen.
Für die Selbstständigkeit bekommt sie normalerweise bei Neugründung auch Unterstützung von der Arbeitsagentur. Ich weiß nur nicht wie es geregelt ist, wenn die Selbstständigkeit schon besteht.
lg Medina
Beitrag von susannea - 01.02.11 - 12:24 Uhr
Ja, natürlich hat sie Anspruch auf ALGI, diese müsste allerdigns fiktiv nach einem Vollzeitgehalt iher Tätigkeit berechnet werden.
Selbstständig darf sie mindestens 165 Euro monatlich dazu verdienen, lag der Schnitt in den letzten 12 Monaten darüber, dann ist der Freibetrag in Höhe dieses Shcnittes!
Hat sie denn eine Kündigung bekommen? Diese müsste vom Gewerbeaufsichtsamt bestätigt sein.
Das Insovlenz angemeldet wurde reicht ja nicht zur Auflösung eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
