Wenn es nicht seinen Nachn. bekommt, erkennt er die Vaterschaft nicht

Hallo!

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen!?


Ich bin von meinem Ex-Freund schwanger. Wir sind schon seit 2 Monaten nicht mehr zusammen, als wir ca. 1 ½ Monat getrennt waren, habe ich erfahren, dass ich schwanger bin.

Er hat zwar, als ich ihm gesagt habe, dass ich schwanger bin, die Vaterschaft überhaupt nicht angezweifelt (und auch nur er kommt als Vater in Frage), aber nun habe ich gerade eine SMS von ihm bekommen:

„Das Kind bekommt automatisch deinen Namen. Damit bin ich nicht einverstanden. Entweder es bekommt meinen Namen oder ich erkenne die Vaterschaft nicht an!“


Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung eigentlich noch während der Schwangerschaft machen. Muss ich dann auch direkt angeben, wie mein Kind mit Nachnamen heißen wird?


Was mache ich denn jetzt?

Für mich steht fest:

1.) Mein Kind wird keinen anderen Nachnamen haben als ich
2.) Er ist der Vater, da muss ich mir keine Sorgen machen, aber es geht ja um die Vaterschaftsanerkennung und somit auch um die Pflichten, die er hat (Kind abholen, Unterhalt zahlen usw.)

Viele Grüße!

marienkaefer + #ei (15+3)

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Gib dem Kind deinen Namen und laß das mit der Vaterschaftsanerkennung übers JA laufen.Nach der Geburt reicht auch.
Wenn er sie nicht freiwillig anerkennt,kommen Kosten auf ihn zu.
Ob er das unbedingt möchte ?
Erpressen lassen würde ich mich auf keinen Fall.

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so seh ich das auch!!!

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Du lehnst dich JETZT entspannt zurück und läßt s dir wohl sein. Im Krankenhaus zur Entbindung bekommst du Besuch vom Standesamt und gibst da den Vater an, dann schlappst du zum Ja und läßt die Vaterschaft feststellen. Will er das nicht wirds ein sehr teurer Spaß für ihn ( 2500 - 3000€) An Pflichten hat er "lediglich" Kindesunterhalt an euer Kind zu zahlen und Betreuungsunterhalt an dich (Rechtsanwalt einschalten sonst gibt es Nichts) für mindestens 3 Jahre.

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Betreuungsunterhalt?
Kindesunterhalt?
Müssen das alle? Weiß der Vater meiner Tochter wohl nicht...

gruß

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Ja, laut deutschen Gesetzen muß jeder Vater/Erzeuger Kindesunterhalt leisten und wenn die Mutter es will auch in den ersten 3 Jahren Betreuungsunterhalt ( funktioniert fast nur mit Anwalt.) Aber er MUSS zahlen sollte die Frau irgendwelche Sozialleistungen beziehen ( dann klagt die ArGe)

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Hallo,

ich überlege gerade. Lass ihn die Vaterschaft anerkenne. Bei der Geburt füllst Du die Formulare aus und trägst den Nachnamen des Kindes ein. (Frag aber nochmal beim JA nach)
Da mein Ex die Vaterschaft nicht vorherchabe einfach fürs Standesamt ausgefüllt wie das kind heißen soll.


Lass Dich nicht stressen und regel alles über die Beistandsschaft beim Jugendamt.

lg und eine wunderschöne Kugelzeit

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Das hab ich auch durch. einfach im krankenhaus keinen vater angeben,sonst bekommst du die urkunden nicht wenn er die vaterschaft nicht anerkennt und kannst weder kindergeld noch elterngeld beantragen. danach such einen anwalt,der regelt alles weiter. Jugendamt ist zu langsam das kann sich dann ewig hinziehen.
lass dich nicht unter druck setzen und ärgern,in dem fall sitzt eindeutig du am längeren hebel!

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Hallo

so ganz stimmt das nicht ... sie kann trotzdem Elterngeld und Kindergeld beantragen . Ich hatte überhaupte keine urkunde die ersten Wochen , da der Leiblichevater nicht der Gesetzliche ist bei uns .

Aber man kann beim Standtesamt so eine art vorläufige Geburtsbestätigung erstellen lassen , die erkennen Kinergeld und elterngeldstelle auch an , und man muss die Urkunde dann später einfach nach reichen .

Lg Martina

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Hallo.

Viel unkomplizierter im Falle der TE ist es aber, wenn sie in den Formularen bei der Anmeldung beim Standesamt alles frei läßt, was den Vater anbelangt ... dann werden ihr umgehend die ganz normalen Geburtsbescheinigungen ausgestellt.

Ist der Vater dann anerkannt/festgestellt kann sie auf der Geburtsurkunde nachtragen lassen (das Standesamt bekommt unabhängig davon darüber automatisch Meldung von den offiziellen Stellen und trägt es im Familienbuch nach).

Gruß von der Hedda.

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Weißt Du wie ich es machen würde?

Tätschel ihn, na klar kriegt das Kind seinen Namen... lass ihn die Vaterschaft anerkennen-
und gib dem Kind nachher Deinen Namen #schein

Wenn Dir das zu böse ist, sag ihm, wenn er es nicht so will, wird die Vaterschaft eben nachträglich gegen seinen Willen festgestellt, sag ihm, er hört vom Jugendamt, Du sitzt doch eh am längeren Hebel #cool

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„Das Kind bekommt automatisch deinen Namen. Damit bin ich nicht einverstanden. Entweder es bekommt meinen Namen oder ich erkenne die Vaterschaft nicht an!“

Also erstmal hätte ich freundlich zurück gefragt, was er davon hat, wenn ein Kind, welches wohl nicht bei ihm aufwächst seinen Namen trägt.
Einfach, weil ich vermuten würde, dass er das nur schreibt, um mich diesbezüglich unter Druck zu setzen und zu erpressen: "Das wird sie sowieso nie wollen und dann muss ich die Vaterschaft nicht anerkennen, also auch nix zahlen". Blöde Idee.

Genauso blöd finde ich jetzt aber auch die Ratschläge, die in die Richtung gehen, ihm vorzuheucheln, dass das Kind seinen Namen bekommt. Das ist dasselbe Niveau, welches er da gerade anschlägt und auf der Ebene hat man als Eltern nichts verloren.

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Hallo,

erpressen lassen würde ich mich überhaupt nicht!

Und vor allem: Behalte das alleinige Sorgerecht! Wenn es jetzt schon mit Erpressungen los geht, dann möchte ich nicht wissen wie er sich verhält, wenn er auch Sorgeberechtigt wäre.

LG janamausi

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Wende Dich an eine Anwältin, die die Vaterschaftsanerkennung für Dich betreibt und vor allem den Unterhalt für Dich und Dein Kind beitreibt.

Und nein: Du gibst ihm natürlich nicht nach! und auch Sorgerecht kriegt er keins. Probleme wären damit vorprogrammiert.

Gruß

Manavgat

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Wozu der ganze Ärger ?
Wenn ich ein Kind von meinem EX Freund bekomme, dann hat er im Grunde nichts damit zu tun. Das Kind bekommt den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt hat. Wenn es bei Dir nicht unbedingt um Unterhalt geht, würde ich ihn als Vater gar nicht angeben, somit hat er keinerlei Rechte. Schließlich ward Ihr ja nicht mal verheiratet.

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Hallo,

und dann darf Vater Staat zahlen?
Wieso sollte man ihn von seinen Zahlungspflichten freisprechen?

LG
Tati