Tag der Arbeitslosigkeit? Das wurde so am Telefon gesagt. Es geht darum, dass das Übergangsgeld (eine Art Umschulung wurde gemacht, aber nicht über das a Amt) endet und man sich doch drei Monate vorher melden muss...angeblich reicht es nun aber am ersten tag der Arbeitslosigkeit. Was stimmt denn nun?
Danke euch
Wirklich richtig so? Arbeitssuchend melden erst am ersten
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Beitrag von alex_22_nrw - 01.02.11 - 13:16 Uhr
Beitrag von goldtaube - 01.02.11 - 13:20 Uhr
Arbeitssuchend spätestens 3 Monate vorher.
Arbeitslos meldet man sich frühestens 3 Monate vorher, spätestens am ersten Tag.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25870/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitslosigkeit-droht-Nav.html
Beitrag von kati543 - 01.02.11 - 13:40 Uhr
Melde dich sicherheitshalber 3 Monate vorher. Das kommt irgendwie immer darauf an, was man vorher gemacht hat. Bei einem befristeten Vertrag sind es 3 Monate, bei einem unbefristeten unverzüglich nach Kündigungseingang, nach Erziehungszeit erst am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit". Bei Umschulung kenne ich mich nicht aus.
Beitrag von susannea - 01.02.11 - 14:50 Uhr
arbeitssuchend 3 MOnate vorher, arbeitslos erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit!
