Hallo,
habe eine wichtige Frage - ich bin privat versichert und habe mich für die Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wie ist es nun, wenn ich während der Elternzeit nochmal Mama werde und die nächste Elternzeit nahtlos an die erste Elternzeit anschließt - gilt die Befreiung dann weiterhin oder kann ich in der Elternzeit für ein weiteres Kind Teilzeit arbeiten und damit zurück in die GKV?
Ich habe dazu unterschiedliche Meinungen gelesen und wäre froh, wenn sich jemand auskennt...
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Berni
Gilt Befreiuung von d. Versicherungspflicht auch f. zweite Elternzeit?
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