hallo, guten tag
meine Frage:
zahlt das arbeitsamt während Alg 1 weiterbildungen?
( tageskurse,schulungen, etc ? )
im moment übernehme ich selbst diese kosten und bilde mich weiter.
nun wurde mir gesagt, ich könne einen antrag stellen. stimmt das?
wo kann ich es nachlesen? finde auf der Arge seite nichts dazu.
vielen dank für tips.
dio
zahlt Arbeitsamt Weiterbildungen?
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Beitrag von diorina - 02.02.11 - 11:43 Uhr
Beitrag von ninnifee2000 - 02.02.11 - 11:53 Uhr
Rufe dort doch einfach mal an. Das ist der einfachste Weg. Während du die paar Zeilen hier geschrieben hast und auf Antworten wartest, hättest du deine Antwort schon längst gehabt.
Wenn du von der ARGE nichts bekommst, dann reiche alle Kosten bei der Einkommensteuer ein, falls du eine machst.
Beitrag von diorina - 02.02.11 - 11:55 Uhr
steuer: sowieso
danke für deine hilfe
Beitrag von dk-mel - 02.02.11 - 11:54 Uhr
wenn du das bisher eh selbst zahlst, beantrage es einfach formlos mit begründung und wirst ja sehen, ob es übernommen wird.
ein gespräch mit dem fallmanager/sb ist aber an der stelle immer vorab das beste. meine war damals sehr erfreut über mein engagement und hat gemeint, ich solle mir nur was suchen, es ein wenig begründen und beantragen und sie würde es dann schon bezahlen. mein job war nun aber schneller da
Beitrag von diorina - 02.02.11 - 12:01 Uhr
hab gerade einen termin ausgemacht morgen vormittag.
mal sehen
danke euch
Beitrag von kati543 - 02.02.11 - 12:09 Uhr
Beantragen kannst du es auf alle Fälle. Mir hat meine Bearbeiterin allerdings beimletzten Termin gesagt, dass es Weiterbildungen vom Amt nicht mehr bezahlt gibt und statt dessen diese Online-Lernbörse eingerichtet wurde.
Beitrag von nele27 - 02.02.11 - 20:28 Uhr
Hi,
das kommt immer drauf an. Wenn Du ohne die Weiterbildung ein hoffnungsloser Fall bist und mit dem Abschluss Aussicht auf einen einen tollen Job bekommst, wirst Du ein Kandidat für einen Bildungsgutschein sein.
Mein Mann hat zB kein ALG1 während seiner Technikerschule bekommen, obwohl er vorher arbeitslos war. Da ihm immer mal wieder ein fünftklassiges Angebot in seinem gelernten Beruf gemacht werden konnte, sah man wohl die Notwendigkeit nicht.
LG, Nele
