Hallo,
also, ich bin normalerweise in der Pflege tätig und wollte nach einem Jahr wieder arbeiten gehen! So, nun ist es meinem Arbeitgeber nicht möglich mir so entgegen zu kommen, dass ich meine Tochter gut betreut weiß. Bzw. müsste ich meine Tochter aufgrund unserer Arbeitszeiten um 5.00 aus den Federn werfen um sie unter zu bringen. DAS ARME KIND!
SO, nun möchte ich meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und wollt nun fragen: Darf ich bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten? auch im selben Beruf oder muss es ein anderer sein? Wie viel darf ich dann arbeiten UND an wen oder was muss ich mich überhaupt wenden??
GLG Britta
Verlängerung der Elternzeit, was darf ich??
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von gitti1982 - 02.02.11 - 12:58 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 02.02.11 - 13:04 Uhr
Hallo.
Dein Arbeitgeber MUSS der Verlängerung auf 3 Jahre zustimmen (hättest Du 2 Jahre beantragt, hättest Du ohne Probleme auf 3 verlängern können, bei 1 Jahr muss zugestimmt werden).
Wenn nichts anderes in Deinem (ruhenden) Arbeitsvertrag steht, kannst Du natürlich auch im selben Beruf arbeiten. Aber auch dieser Tätigkeit muss Dein Arbeitgeber zustimmen.
Wenn Du nicht mehr im Elterngeldbezug stehst, was ja nach einem Jahr so ist, kannst Du meines Wissens so viel arbeiten wie Du willst.
Du musst Dich also mit all Deinem Begehr an Deinen Arbeitgeber wenden.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von gitti1982 - 02.02.11 - 13:17 Uhr
Hallo!
Super danke!!
Ja, dass mein AG zustimmen muss habe ich schonmal irgendwo gelesen, das ist aber kein Problem, habe mit ihm heute schon gesprochen!
Na dann werd ich mich mal weiter schlau machen!
Danke für deine schnelle Antwort!
Beitrag von sissy1981 - 02.02.11 - 14:10 Uhr
Innerhalb der EZ darf nur bis zu 30h gearbeitet werden (in der Woche versteht sich)
Beitrag von susannea - 02.02.11 - 21:08 Uhr
Fürs Schichtsystem ganz wichtig, es zählt der Moantadurchschnitt, also es können auch Wochen mit mehr Stunden sein!
